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Zahlenspielerei zu Aufsichtsbehörden, die IT-Grundrechte wahren sollen

Geht man davon aus, dass die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für

  • das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
  • das Grundrecht auf Informationsfreiheit und
  • das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

zuständig sind, kann man erwarten, dass sie entsprechend ausgestattet sind. Welche Anhaltspunkte lassen sich zahlentechnisch dafür finden, dass sie das sind?

Zum Beispiel das Personal:  In Summe verfügen die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern über 444 Stellen. Eine Aufstockung ist nicht geplant (Jahr 2013, Quelle: BfDI Pressestelle und Datenschutzbarometer 2013).

 

Kernpersonal Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Bundesland 2011 2012 2013
Baden-Württemberg 26,2 26,2 26,2
Bayern 42 45 46
Berlin 39 39 34
Brandenburg 23 22 22
Bremen k.A. k.A. k.A.
Hamburg 17,05 18,6 15,8
Hessen 43 43 35,2
Mecklenburg-Vorpommern 14 14 14
Niedersachsen 17,5 17,5 17,5
Nordrhein-Westfalen 53 53 53
Rheinland-Pfalz 18,5 18,5 17,5
Saarland k.A. k.A. k.A.
Sachsen 21 22 22
Sachsen-Anhalt 21 16 16
Schleswig-Holstein 22,25 22,25 22,25
Thüringen 15 15 15
Bund 81 89 87,5
Summe 453,5 461,05 443,95

Vergleichen wir das mit der Personalausstattung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Das verfügt über 579 Stellen, eine Aufstockung um weitere 216 Stellen ist geplant (Quelle: BSI-Pressestelle). In Summe wären das 795 Stellen. Das BSI ist allerdings nur für

  • das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

zuständig.

Summa summarum: Das BSI verfügt jetzt über 130 Prozent mehr Stellen als alle behördlichen Datenschutzbeauftragten zusammen. Würde man das an den zu wahrenden Grundrechten messen – wären das dreimal so viel.

Sehen wir uns rein mengenmäßig an, was die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in ihren Tätigkeitsberichten in einem meist zweijährlichen Zyklus produzieren:

 Tätigkeitsberichte Zeitraum Seiten
Bund Jahre 2011-2012 266
Baden-Württemberg Jahre 2012-2013 169*
Bayern öffentlich Jahre 2013-2014 258*
Bayern nicht-öffentlich Jahre 2013-2014 180
Berlin Jahr 2014 200
Brandenburg Jahre 2012-2013 234
Bremen Jahr 2014 132
Hamburg Jahre 2012-2013 277
Hessen Jahre 2012-2013 343
Mecklenburg-Vorpommern Jahre 2012-2013 146
Niedersachsen Jahre 2011-2012 140
NRW Jahre 2013-2014 157
Rheinland-Pfalz Jahre 2012-2013 162
Saarland Jahre 2013-2014 198
Sachsen Jahre 2011-2013 151
Sachsen-Anhalt Jahre 2011-2013 189*
Schleswig-Holstein Jahre 2013-2014 165
Thüringen Nicht-öffentlich Jahre 2011-2013 142
Thüringen öffentlich Jahre 2011-2013 251*
 Summe   3760
Ausgleich zweijähriger Berichtzyklus 332
Summe nach Ausgleich   4092

Nach einer Auswertung der aktuellsten Berichte kommt man auf 4.092 Seiten 

– abzüglich aufblähender Anhänge (*), ohne Berücksichtigung auf das Seitenformat und einem Ausgleich für die Berichte, die in Bremen und Berlin jährlich abgegeben werden.

Setzen wir das wieder in Bezug auf das BSI:

Theoretisch müsste das BSI entsprechend seiner Personalausstattung 5.336 Seiten produzieren. Passen wir diese Zahl großzügig auf das von ihm vertretene Grundrecht mit „geteilt durch 3“ grob an, kommen wir auf 1788 Seiten.

Was aber produziert das BSI tatsächlich? Der letzte Jahresbericht war gerade 49 Seiten lang – wobei durch etliche leere Seiten (Kapitelüberleitungen, etc.) das Volumen Design-technisch etwa um 11 Seiten aufgebläht wurde. Aber wir bereinigen hier nicht: Wir nehmen die 49 Seiten und setzen sie in Bezug auf die 1.788 Soll-Seiten – das wären dann 2,75 Prozent dessen, was die Kollegen in den Datenschutz-Aufsichtsbehörden produzieren.

Klassisch gerechnet, also ohne Berücksichtigung der Grundrechte-Vertretung, produziert das BSI aber nur 1,2 Prozent des Umfangs der Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Denkt man an die gesetzliche vorgeschriebene Bürger-Orientierung der Behörde („BSI für Bürger“) gibt es noch etwas Luft nach oben. Oder macht die, gemessen an der Transparenz der Behörde,  nur 1,2 Prozent aus? Mal locker korreliert.

Byung-Chul Han über die Gewalt der Transparenz

Zum Thema „Against Transparency“ hat das SZ-Magazin diese Woche ein lesenswertes Interview mit Byung-Chul Han von der UdK in Berlin veröffentlicht, der vor einigen Monaten über die „Transparenzgesellschaft“ ein Buch veröffentlicht hat. Han geht der Frage nach, wie Gewalt sich in der Transparenzfrage zeigt. Er glaubt,

„dass der Transparenzwahn die Demokratie nicht fördert, sondern gefährdet, und dass uns Werte wie Vertrauen und Respekt verloren gegangen sind.“

Politik ohne Geheimnis sei nicht möglich, Macht zeige sich auch dadurch, dass die Öffentlichkeit nicht alles erfahren darf. Wobei er auch die Frage ins Spiel bringt, inwieweit sich etwa die Piraten durch zuviel Information selbst blockieren. Er stellt fest:

„Für politisches Handeln ist eine gewisse Informationsmacht notwendig, eine Souveränität über die Produktion und Verteilung von Information. Es gehört auch zur Politik, dass bestimmte Informationen zurückgehalten werden müssen.“

Letztlich bewege man sich von einer Gesellschaft des Vertrauens weg, „weil Transparenz immer noch mehr Transparenz und Kontrolle notwendig macht“ und letztlich nur in einer Diktatur total durchsetzbar sei. Was ihn zu dem Schluss führt: „In der Demokratie gibt es Räume, die man nicht durchleuchten darf.“

Lawrence Lessig gegen zu viel Transparenz

Leider erst heute auf diesen absolut lesenswerten Text von Lawrence Lessig aus dem Jahr 2009 gestoßen, der sich gegen ein Zuviel an Transparenz wendet: „Against transparency„. Es gibt zu viele Stellen, die zitierenswert wären. Diese aber, die vor einem unreflektierten Gebrauch von „Open Data“ für „Open Government“ warnt, ist für seinen Text Programm:

As Congress complies with the clear demands of transparency, and as coders devise better and more efficient ways to mash-up the data that Congress provides, we will see a future more and more inundated with claims about the links between money and results. Every step will have a plausible tie to troubling influence. Every tie will be reported. We will know everything there is to know about at least the publicly recordable events that might be influencing those who regulate us. The panopticon will have been turned upon the rulers.

Für ein Optimum an Transparenz

Gespräch mit Horst Pöttker, Professor für Journalistik an der TU Dortmund und Vorsitzender des Vereins zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle

M | Ist das, was WikiLeaks tut, Journalismus?

HORST PÖTTKER | Das würde ich nicht sagen, da hierzu auch die Auswertung von Quellen gehört. WikiLeaks verschafft Journalisten allerdings Zutritt zu großen Mengen an Quellen und Daten, was für eine journalistische Tätigkeit wichtig ist.

M | Einige wenige, aber zentrale Informationen hat WikiLeaks durchaus selbst analysiert.

PÖTTKER | Das würde ich schon zum Journalismus rechnen. WikiLeaks ist eine Institution, die aus dem journalistischen Blickwinkel handelt. Aber das, was Journalismus ausmacht, wenn es sich nicht um einzelne Auswertungen handelt, erfüllt WikiLeaks nicht vollständig. Wenn man 251.000 Dokumente für bestimmte Medien öffnet und dann sukzessive paketweise veröffentlicht, ist damit ein Selektionsvorgang verbunden. Dieses Vorgehen kann man als journalistisch bezeichnen. Im Wesentlichen ist es eine Tätigkeit, die für Journalisten enorm wichtig ist und aus dem professionellen Interesse von Journalisten erfolgt, aber selbst noch nicht Journalismus ist. Dazu würde nämlich auch die journalistische Darstellung gehören.

M | Genießt WikiLeaks damit bereits denselben Schutz wie journalistische Organisationen?

PÖTTKER | Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Man muss keine Ausbildung durchlaufen haben. In der NS-Zeit musste man einer entsprechenden Kammer angehören, um als Journalist tätig sein zu dürfen. Das ist heute nicht der Fall. Insofern ist es immer mit einer Interpretationsbandbreite verbunden, ob Personen oder Institutionen diesen Status genießen dürfen und damit das Recht haben, Informanten zu schützen. Bei WikiLeaks würde ich sagen: Ja, dieses Recht ist gegeben. Die Gerichte haben immer das Öffentlichkeitsprinzip hochgehalten – und die Betreiber von WikiLeaks als journalistischer Institution haben insofern auch das Recht gegenüber einem Richter die Auskunft über ihre Informanten zu verweigern.

M | US-Politiker fordern, die New York Times ähnlich wie WikiLeaks wegen Geheimnisverrat zu belangen. Wie sorgfältig müssen Journalisten mit Geheimnissen umgehen?

PÖTTKER | Ja, natürlich. Es gibt Grenzen der Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz festgelegt. Militärische Geheimnisse, die die Sicherheit des eigenen Landes gefährden, darf man als Journalist nicht verraten. Das sehe ich aber bei den bislang veröffentlichten Dokumenten nicht gegeben. Einschätzungen von Diplomaten gefährden noch nicht die Sicherheit eines Landes. Grundsätzlich gibt es Grenzen: Aber sogar im Fall der Spiegel-Veröffentlichung „Bedingt abwehrbereit“ von 1963 hatten die obersten Bundesgerichte entschieden, dass dies nicht der Fall war. Sie hatten das Öffentlichkeitsprinzip höherrangig bewertet. Augstein und andere wurden dann rehabilitiert.
Journalisten sind nur an das Recht gebunden. Sie sind keine Politiker und sollten sich auch nicht als Personen mit politischer Verantwortung sehen. Das ist seit 1945 vorbei. Es ist nicht die journalistische Aufgabe Öffentlichkeit herzustellen, die dem Staat nützt, sondern Öffentlichkeit im Sinne eines Optimums an Transparenz. Dies allerdings wird durch Persönlichkeitsrechte und andere Grenzen eingeschränkt. Aber bei WikiLeaks kann ich nichts Entsprechendes erkennen.

M | Was ist jedoch, wenn die Veröffentlichungen tatsächlich die Arbeit von Sicherheitsbehörden beeinträchtigen?

PÖTTKER | Öffentlichkeit ist in der Tradition der Aufklärung keine Bedrohung, sondern ein Schutz und ein Menschenrecht. Missstände gedeihen nur hinter verschlossenen Türen. Öffentlichkeit schützt auch vor Missständen und Verbrechen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir das in den letzten Jahrzehnten vergessen haben. Wir denken zu oft an Öffentlichkeit als Bedrohung und zu wenig an die Funktion von Öffentlichkeit, Missstände zu verhindern.

M | Das Amtsgeheimnis hat hier ja auch eine jahrhundertelange Tradition.

PÖTTKER | Wir haben seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz und Journalisten sollten sich öfter dieses Gesetzes bedienen. Behörden sind auskunftspflichtiger als die Praxis hier in Deutschland zeigt. Behörden oder Gerichte schieben manchmal den Datenschutz vor, um keine Akteneinsicht zu gewähren. Wir haben ja auch im Pressekodex einschränkende Aussagen zur verdeckten Recherche. Sie kann gerechtfertigt sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. In den USA ist das anders. Da wird verdeckte Recherche auch von den Verlagen selbst härter sanktioniert. Das liegt daran, dass Behörden stärker zur Auskunft verpflichtet sind.

M | Angenommen eine deutsche Zeitung hätte die 251.000 Depeschen erhalten. Wie hätte sie damit umgehen müssen?

PÖTTKER | Es wäre vernünftig gewesen, wenn die Zeitung die Dokumente so schnell wie möglich angesehen hätte und dann die für Deutschland relevanten Dokumente in journalistisch aufbereiteter Form veröffentlicht hätte. Den Rest hätte sie auf ihrer Homepage einstellen können, damit andere Journalisten die Dokumente auch verwenden können.

M | Wie beurteilen Sie die Entscheidung von WikiLeaks, nur fünf ausgewählten journalistischen Medien Einblick in die 250.000 Depeschen zu gewähren. Hat der Spiegel damit jetzt nicht auf Monate voraus einen Informationsvorsprung?

PÖTTKER | Das sehe ich problematisch im Sinne der Richtlinie 1.1 des Pressekodex, die Exklusivverträge untersagt. WikiLeaks schafft ja nur die Voraussetzung für Journalismus, doch diese sollte für alle geschaffen werden. Hier kann man eine Verletzung der Richtlinie 1.1 sehen – insofern könnte man Beschwerde einlegen. Es gibt übrigens nur sehr wenige Beschwerden, die sich auf die Richtlinie 1.1 beziehen.

M | Der Guardian hat mit der New York Times Unterlagen geteilt, die diese von WikiLeaks nicht bekam. Verzerrt es nicht den Wettbewerb, wenn wenige Verlage derart exklusiv bedient werden?

PÖTTKER | Ich argumentiere nicht als Ökonom. Was mich interessiert, ist die Herstellung von Öffentlichkeit. Da sind diese Exklusivitätsgeschichten problematisch. Man geht oftmals davon aus, dass Kommerzialität und Publizität einander ausschließen. Das denke ich nicht so, weil es ja auch um die Frage geht, wie das größtmögliche Publikum zu erreichen ist.

Gespräch: Christiane Schulzki-Haddouti

Crosspost aus M – Menschen Machen Medien 1-2/2011