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Presserat: „Wikileaks ist kein journalistisch-tätiger Akteur“

Der Presserat hat mir per Post nochmal eine ausführliche, 2,5-seitige Begründung zur Ablehnung meiner Beschwerde wegen mutmaßlich exklusiver Berichterstattung zu Wikileaks zukommen lassen. Interessant dürften vor allem die folgenden vier Punkte sein:

1. Die Beschwerdegegner, das heißt die Rechtsabteilung des Spiegels, verweist etwas süffisant auf die Veröffentlichung von Stark und Rosenbach zu Wikileaks hin, die meine „Mutmaßungen und Schlussfolgerungen“ als „nicht notwendig“ erscheinen lassen. Darin beschrieben die Redakteure, dass u.a. der Chefredakteur des Spiegels darauf gedrängt hatte, die New York Times nicht auszuschließen. Dazu ist anzumerken, dass zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde das Buch noch nicht veröffentlicht war.

2. Ich wies in der Beschwerde ausdrücklich auf den deutschsprachigen Raum hin, in dem zu dem Zeitpunkt der Beschwerde Exklusivität gegeben war. Dazu heißt es in der Stellungnahme der Spiegel-Rechtsabteilung allgemein, es bestehe“selbstverständlich“ keine „Pflicht“ die Informationen eigenen Wettbewerbern zu überlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass „der Arbeits- und Personalaufwand zur sorgfältigen Aufbereitung der Unterlagen“ (…) nur von einer begenzten Anzahl von Presseunternehmen seriös geleistet werden könne“.

3.  Der Presserat weist darauf hin, dass sich Nutzer auch bei anderen Medien sowie bei Wikileaks über die Depeschen informieren können – diskutiert aber nicht die Problematik der schleppenden Veröffentlichungen. Auch die Rechtsabteilung des Spiegels geht nicht weiter darauf ein, wie weiterhin mit dem Depeschenvorrat umzugehen ist, damit die Aufarbeitung in einem schnelleren Tempo erfolgen kann – etwa in Form von Kooperationen mit weiteren Medienpartnern. Genau dies hatte ich aber problematisiert, da genau darin die besondere Qualität des Falls besteht.

4. Nach Ansicht des Presserats „unterliegen die Verantwortlichen der Plattform Wikileaks nicht den berufsethischen Regeln des Pressekodex. Aus Sicht des Presserats handelt es sich bei ihnen nicht um journalistisch-redaktionell tätige Akteure„. Von daher hätte also auch Wikileaks gar nicht gegen den Pressekodex verstoßen können.

Insbesondere letztere Bemerkung ist interessant. Sie sollte noch in Hinblick auf den Schutz von Informanten, die Plattformen wie Wikileaks nutzen, diskutiert werden. Informantenschutz können nämlich nur Journalisten gewähren – doch wann sind Journalisten überhaupt Journalisten? Wikileaks hat ja durchaus einige Beiträge editiert und kommentiert – und war insofern redaktionell tätig. Ich finde es daher erstaunlich, dass die Beschwerde „einstimmig“ abgelehnt wurde. Etwas Diskussionsstoff hätte es ja durchaus gegeben.

Presserat lehnt Wikileaks-Beschwerde ab

Der Presserat lehnte heute in nicht-öffentlicher Sitzung die Beschwerde gegen den Spiegel ab. In seiner Pressemitteilung, die ich heute per E-Mail erhielt, heißt es dazu:

Eine Journalistin hatte sich beim Deutschen Presserat über die exklusive Berichterstattung des Spiegel über tausende von Wikileaks recherchierte Dokumente beschwert. Der Spiegel, die New York Times, der Guardian, El Pais und Le Monde hatten diese Dokumente des amerikanischen Außenministeriums exklusiv von Wikileaks erhalten. Die Journalistin monierte, dass der Spiegel einen exklusiven Zugang zu den Dokumenten hatte und dadurch eine Monopolstellung einnehme. Andere Journalisten hätten mangels Zugang zu den Unterlagen nicht berichten können. Das Magazin entgegnete mit dem Hinweis darauf, es weder zur Bedingung für eine Zusammenarbeit mit Wikileaks gemacht, noch darauf gedrängt zu haben, dass andere Medien vom Zugang zu den Unterlagen ferngehalten werden sollten.

Der Beschwerdeausschuss hat die Beschwerde heute als unbegründet zurückgewiesen. In Ziffer 1 Richtlinie 1.1 des Pressekodex heißt es:

Richtlinie 1.1 – Exklusivverträge
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.

Der Presserat macht deutlich, dass der Spiegel nicht gegen diese Richtlinie verstoßen hat, da das Angebot, Unterlagen exklusiv zu erhalten, von Wikileaks kam. Der Kodex kann einem Informanten – hier Wikileaks – nicht vorschreiben, dass er sich mit seinem Material an mehrere Redaktionen wenden muss. Dass der Spiegel dieses Angebot – wie auch die anderen Zeitungen im Ausland – angenommen hat, kann man der Zeitschrift nicht vorwerfen. Jede Redaktion, die exklusive Informationen erhalten kann, wird diese auch nutzen, um eine Exklusiv-Geschichte zu veröffentlichen. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass nicht die Redaktion diejenige ist, die einem Informanten die Infos als Exklusivmeldung abkauft und damit ein Informationsmonopol anstrebt.

Für ein Optimum an Transparenz

Gespräch mit Horst Pöttker, Professor für Journalistik an der TU Dortmund und Vorsitzender des Vereins zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle

M | Ist das, was WikiLeaks tut, Journalismus?

HORST PÖTTKER | Das würde ich nicht sagen, da hierzu auch die Auswertung von Quellen gehört. WikiLeaks verschafft Journalisten allerdings Zutritt zu großen Mengen an Quellen und Daten, was für eine journalistische Tätigkeit wichtig ist.

M | Einige wenige, aber zentrale Informationen hat WikiLeaks durchaus selbst analysiert.

PÖTTKER | Das würde ich schon zum Journalismus rechnen. WikiLeaks ist eine Institution, die aus dem journalistischen Blickwinkel handelt. Aber das, was Journalismus ausmacht, wenn es sich nicht um einzelne Auswertungen handelt, erfüllt WikiLeaks nicht vollständig. Wenn man 251.000 Dokumente für bestimmte Medien öffnet und dann sukzessive paketweise veröffentlicht, ist damit ein Selektionsvorgang verbunden. Dieses Vorgehen kann man als journalistisch bezeichnen. Im Wesentlichen ist es eine Tätigkeit, die für Journalisten enorm wichtig ist und aus dem professionellen Interesse von Journalisten erfolgt, aber selbst noch nicht Journalismus ist. Dazu würde nämlich auch die journalistische Darstellung gehören.

M | Genießt WikiLeaks damit bereits denselben Schutz wie journalistische Organisationen?

PÖTTKER | Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Man muss keine Ausbildung durchlaufen haben. In der NS-Zeit musste man einer entsprechenden Kammer angehören, um als Journalist tätig sein zu dürfen. Das ist heute nicht der Fall. Insofern ist es immer mit einer Interpretationsbandbreite verbunden, ob Personen oder Institutionen diesen Status genießen dürfen und damit das Recht haben, Informanten zu schützen. Bei WikiLeaks würde ich sagen: Ja, dieses Recht ist gegeben. Die Gerichte haben immer das Öffentlichkeitsprinzip hochgehalten – und die Betreiber von WikiLeaks als journalistischer Institution haben insofern auch das Recht gegenüber einem Richter die Auskunft über ihre Informanten zu verweigern.

M | US-Politiker fordern, die New York Times ähnlich wie WikiLeaks wegen Geheimnisverrat zu belangen. Wie sorgfältig müssen Journalisten mit Geheimnissen umgehen?

PÖTTKER | Ja, natürlich. Es gibt Grenzen der Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz festgelegt. Militärische Geheimnisse, die die Sicherheit des eigenen Landes gefährden, darf man als Journalist nicht verraten. Das sehe ich aber bei den bislang veröffentlichten Dokumenten nicht gegeben. Einschätzungen von Diplomaten gefährden noch nicht die Sicherheit eines Landes. Grundsätzlich gibt es Grenzen: Aber sogar im Fall der Spiegel-Veröffentlichung „Bedingt abwehrbereit“ von 1963 hatten die obersten Bundesgerichte entschieden, dass dies nicht der Fall war. Sie hatten das Öffentlichkeitsprinzip höherrangig bewertet. Augstein und andere wurden dann rehabilitiert.
Journalisten sind nur an das Recht gebunden. Sie sind keine Politiker und sollten sich auch nicht als Personen mit politischer Verantwortung sehen. Das ist seit 1945 vorbei. Es ist nicht die journalistische Aufgabe Öffentlichkeit herzustellen, die dem Staat nützt, sondern Öffentlichkeit im Sinne eines Optimums an Transparenz. Dies allerdings wird durch Persönlichkeitsrechte und andere Grenzen eingeschränkt. Aber bei WikiLeaks kann ich nichts Entsprechendes erkennen.

M | Was ist jedoch, wenn die Veröffentlichungen tatsächlich die Arbeit von Sicherheitsbehörden beeinträchtigen?

PÖTTKER | Öffentlichkeit ist in der Tradition der Aufklärung keine Bedrohung, sondern ein Schutz und ein Menschenrecht. Missstände gedeihen nur hinter verschlossenen Türen. Öffentlichkeit schützt auch vor Missständen und Verbrechen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir das in den letzten Jahrzehnten vergessen haben. Wir denken zu oft an Öffentlichkeit als Bedrohung und zu wenig an die Funktion von Öffentlichkeit, Missstände zu verhindern.

M | Das Amtsgeheimnis hat hier ja auch eine jahrhundertelange Tradition.

PÖTTKER | Wir haben seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz und Journalisten sollten sich öfter dieses Gesetzes bedienen. Behörden sind auskunftspflichtiger als die Praxis hier in Deutschland zeigt. Behörden oder Gerichte schieben manchmal den Datenschutz vor, um keine Akteneinsicht zu gewähren. Wir haben ja auch im Pressekodex einschränkende Aussagen zur verdeckten Recherche. Sie kann gerechtfertigt sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. In den USA ist das anders. Da wird verdeckte Recherche auch von den Verlagen selbst härter sanktioniert. Das liegt daran, dass Behörden stärker zur Auskunft verpflichtet sind.

M | Angenommen eine deutsche Zeitung hätte die 251.000 Depeschen erhalten. Wie hätte sie damit umgehen müssen?

PÖTTKER | Es wäre vernünftig gewesen, wenn die Zeitung die Dokumente so schnell wie möglich angesehen hätte und dann die für Deutschland relevanten Dokumente in journalistisch aufbereiteter Form veröffentlicht hätte. Den Rest hätte sie auf ihrer Homepage einstellen können, damit andere Journalisten die Dokumente auch verwenden können.

M | Wie beurteilen Sie die Entscheidung von WikiLeaks, nur fünf ausgewählten journalistischen Medien Einblick in die 250.000 Depeschen zu gewähren. Hat der Spiegel damit jetzt nicht auf Monate voraus einen Informationsvorsprung?

PÖTTKER | Das sehe ich problematisch im Sinne der Richtlinie 1.1 des Pressekodex, die Exklusivverträge untersagt. WikiLeaks schafft ja nur die Voraussetzung für Journalismus, doch diese sollte für alle geschaffen werden. Hier kann man eine Verletzung der Richtlinie 1.1 sehen – insofern könnte man Beschwerde einlegen. Es gibt übrigens nur sehr wenige Beschwerden, die sich auf die Richtlinie 1.1 beziehen.

M | Der Guardian hat mit der New York Times Unterlagen geteilt, die diese von WikiLeaks nicht bekam. Verzerrt es nicht den Wettbewerb, wenn wenige Verlage derart exklusiv bedient werden?

PÖTTKER | Ich argumentiere nicht als Ökonom. Was mich interessiert, ist die Herstellung von Öffentlichkeit. Da sind diese Exklusivitätsgeschichten problematisch. Man geht oftmals davon aus, dass Kommerzialität und Publizität einander ausschließen. Das denke ich nicht so, weil es ja auch um die Frage geht, wie das größtmögliche Publikum zu erreichen ist.

Gespräch: Christiane Schulzki-Haddouti

Crosspost aus M – Menschen Machen Medien 1-2/2011

Datenberge und Nachhaltigkeit: Wie sollten wir die 251.287 Depeschen auswerten?

Nach der ereignishaften “Enthüllung” Ende Dezember durch die Massenmedien SPIEGEL, Guardian, New York Times, Le Monde und El País ist die Auswertung der Depeschen ins Stocken geraten. Ich vermute, der Grund liegt in der Strategie, die bei der Erschließung des Datenbestands nahe liegt. Ein großer Vorteil der digital vorliegenden Depeschen besteht in ihrer digitalen Durchsuchbarkeit. Die Redaktionen haben eine so nahe liegende wie effiziente Strategie angewandt: Sie haben zunächst nach den Personen, Institutionen und Themen gesucht, mit denen sie sich bereits beschäftigt haben. Spiegel und Guardian haben auf diese Weise bis Ende Dezember rund 150 Geschichten veröffentlicht. Das ist eine ganze Menge. Gemessen an dem zur Verfügung stehenden Material jedoch ist das aber nur ein kleiner Bruchteil.

Ich vermute, dass die rund 3900 Dokumente, die bis heute (22.2.2011) auf WikiLeaks veröffentlicht wurden, von den Redaktionen verarbeitet wurden. Dies vorausgesetzt, lässt sich im Hinblick auf die noch bevorstehende Auswertungsphase eine einfache Rechnung anstellen. Bislang wurden in einem Zeitraum von 2,5 Monaten 1,5 Prozent der Depeschen ausgewertet. Dieses Veröffentlichungstempo vorausgesetzt, würde es also noch sieben Jahre dauern, bis alle Depeschen redaktionell bearbeitet und veröffentlicht sind. In dieser Zeit gibt es jedoch viele Faktoren, die zu einer Beschleunigung oder Verlangsamung der Veröffentlichungsrate beitragen können.

So hat etwa der SPIEGEL ein großes Expertenteam aufgestellt, das sich ausschließlich mit WikiLeaks beschäftigt. Es ist aus rein wirtschaftlichen Gründen unwahrscheinlich, dass dieses Team auch noch in sieben Jahren die Depeschen bearbeitet. Ein weiterer Risikofaktor ist der Prozess von Julian Assange und der weitereFortbestand der Organisation WikiLeaks. Obwohl er ja in ein privat motiviertes Verfahren verwickelt ist, hat er dies inzwischen so eng mit der WikiLeaks-Strategie verknüpft, dass hiervon ein erheblicher Einfluss auf WikiLeaks selbst zu erwarten ist.

Komplexe Themen vs. Nachrichtenwert

Ich habe keine systematische Auswertung vorgenommen, von daher kann ich im Hinblick auf möglicherweise vernachlässigte Themen nur meinen Eindruck wiedergeben, den ich angesichts derZusammenstellung des Guardian bekommen habe. Aufgegriffen wurden die Themen, die einen klassischen Nachrichtenwert haben. Auffällig war dies bei der Auswahl der Titelgeschichte des Spiegel, die die Bewertung bekannter Politiker durch die US-Diplomaten skandalisierte. Die Personalisierung ist eine erfolgreiche Strategie, um das Interesse der Rezipienten zu steigern. Ein weiterer Nachrichtenfaktor war natürlich die Überraschung.

Die Enthüllung der Depeschen selbst war eine Nachricht wert. Unerwartete Ereignisse lösen meist ein besonderes Interesse aus und könnten publikumswirksam inszeniert werden. Die Geschichte über den Auftrag des US-Außenministeriums, UNO-Mitarbeiter auszukundschaften thematisierte eine gesellschaftliche Normverletzung, die auf eine rechtswidrige Handlung zurückging. Das heißt, die Entscheidung basierte auf einer Suchstrategie, die sich an den Nachrichtenfaktoren orientierte.

Eine komplexe Geschichte hingegen wie die Liste der kritischen Infrastrukturen wurde erst sehr viel später publiziert. Aufgegriffen wurde sie von der Tagespresse, die aber nicht die Bedeutung der der Liste hinsichtlich ihrer politisch-strategischen Bedeutung analysierte. Dies hätte in die komplexe Diskussion um die Strategiefindung für den Schutz kritischer Infrastrukturen geführt, die aktuell auf EU- und Bundesebene geführt wird, die aber nur fachlich interessierten Lesern vermittelbar ist.

Ich vermute daher, dass komplexe Themen bei der Auswertung insgesamt vernachlässigt wurden. Sie verlangen deutlich mehr Nachrecherche und Einordnung, sind also aufwändiger in der Aufarbeitung. Ich vermute auch, dass Themen, die nur für Fachöffentlichkeiten interessant sind, ausgeklammert wurden. Aufgefallen ist mir das am Beispiel des Themas “Cyber Security“. Es spielt immer wieder eine Rolle, lässt sich jedoch nur über eine Vielzahl von Depeschen erschließen.

Den Exklusivitätskreis durchbrechen

Für Journalisten, die jedoch keinen Zugriff auf das gesamte Material haben, ist das zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Verschiedene Strategien stehen JournalistInnen in dieser Situation zur Verfügung: Beispielsweise könnte man anfangen, die vom Guardian veröffentlichten Metadaten auszuwerten. Das könnte Hinweise auf interessante Policy-Änderungen geben. Für den Zeitraum rund um den 11. September 2001 wurde dies ja bereits vorgenommen. Sie zeigt, dass sich eine solche Analyse lohnen würde. Allerdings müsste man dann anschließend auch in das Material eintauchen können. Und das ist bei der gegenwärtigen Datenlage nur dem exklusiven Kreis von gegenwärtig sieben Redaktionen möglich. Das sind der Spiegel, der Guardian, die New York Times, Le Monde und El País sowie die Aftenposten und Die Welt.

Vor diesem Hintergrund könnten FachjournalistInnen und WissenschaftlerInnen versuchen, eine Kooperation mit den Redaktionen einzugehen, die den Exklusivitätskreis der “Fantastischen Fünf“ durchbrochen haben, also mit der Aftenpostenund der Welt. Dabei sollte von vornherein eine klare Fokussierung auf bestimmte Themen und Fragestellungen erfolgen. Allein das Meta-Thema Policy-Making wäre für Politikwissenschaftler und Historiker hoch relevant. Da in letzter Zeit auch weitere Leaks wie etwa die Palästina-Papiere bei Al-Dschasira und dem Guardian entstanden, könnte man hier verschiedene Positionen und Strategien vergleichen und nach ausgesuchten Fragestellungen analysieren.

Die “Palästina-Papiere“ allein bieten Stoff für mehrere Dissertationen. Aus medienwissenschaftlicher Sicht könnte man untersuchen, inwieweit sich die Sicht der Diplomaten von der Sicht der Journalisten unterscheidet und in welchem Ausmaß sie Themen aufgreifen und vertiefen, die nicht auch von der Presse abgedeckt werden. Damit ließe sich feststellen, inwieweit sich Informationsflüsse im staatlichen Sektor vom öffentlichen Sektor unterscheiden. Frühere Studien haben etwa zum Thema “Open Intelligence“ festgestellt, dass 95 Prozent der Informationen, die Nachrichtendienste verarbeiten, aus öffentlichen Quellen stammen. Bei etwas längerem Nachdenken könnte man sicherlich noch auf viele weitere Themen kommen.

Erschienen in der Berliner Gazette am 22.2.2011

(Alp-)Traum WikiLeaks

24 Tage lang protokollierte die britische Tageszeitung The Guardian auf ihrer Website, was die New York TimesDer SpiegelLe MondeEl País und sie selbst über die 251.000 Depeschen des US-Außenministeriums veröffentlichten. Am 22. Dezember schließlich der letzte Eintrag, der unter anderem auf ein Interview des Spiegel mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière hinwies, der WikiLeaks als „ärgerlich, aber keine Bedrohung“ bezeichnete. Einen Tag zuvor hatte US-Vize-Präsident Joe Biden WikiLeaks-Chef Julian Assange noch als „Hightech-Terrorist“ bezeichnet.

Eine Auswertung dieser Chronologie zeigt, dass der Guardian mit Abstand das Meiste aus den Depeschen machte: Er veröffentlichte in den ersten 24 Tagen 158 Artikel, das sind 7 Artikel täglich. Etwa auf einer Augenhöhe befinden sich der Spiegel mit 30 Beiträgen, dieNew York Times mit 32 Beiträgen und El País mit 33 Beiträgen und etwa 1,4 Artikeln pro Tag im Schnitt. Deutliches Schlusslicht ist Le Monde mit 23 Beiträgen – mit gerundet etwa einem Beitrag täglich. Allerdings sind etliche Artikel des Spiegel dabei nicht berücksichtigt. Nach Auskunft des Spiegel-Sprechers Hans Ulrich Stoldt veröffentlichte der Spiegel im Heft,online sowie in einer Spiegel-Special-Ausgabe insgesamt 143 Beiträge in diesem Zeitraum. Damit ist der Guardian aber immer noch unangefochtener Spitzenreiter.

Die meisten Beiträge wurden in der ersten Woche veröffentlicht, in der zweiten Woche ging die Frequenz zurück, in der Woche vor Weihnachten stellten einige Redaktionen die Berichterstattung ganz ein. Der Spiegel veröffentlichte laut der Zählung des Guardian nur noch eine einzige Geschichte. Von Weihnachten bis zum 18.1. veröffentlichte er nach Angaben von Stoldt nur noch weitere fünf Beiträge. Eine Planung, in welchem Tempo weiterhin veröffentlicht werden soll, gebe es nicht.

Keine Auswertung gibt es darüber, in welchem Ausmaß diese Berichte von anderen Medien aufgegriffen und weiter recherchiert wurden. Vielleicht eine Aufgabe für künftige Journalistik-Studien. Unzählig hingegen sind die Berichte über den Fall des WikiLeaks-Gründers Julian Assange.

Deutlich wird jedenfalls die Führungsrolle des Guardian bei der redaktionellen Auswertung der US-Depeschen. Dies zeigt sich nicht nur an der Menge der bearbeiteten Informationen, sondern auch an der Art, wie diese präsentiert werden: Nämlich möglichst übersichtlich für die Leser – und im Sinne der vom Guardian seit Jahren offensiv propagierten „Open Data“-Philosophie, die bereits zahlreiche aufsehenerregende Datenjournalismus-Projekte inspirierte.

In diesem Zusammenhang ist es auch erwähnenswert, dass der Guardian die Metadaten der WikiLeaks-Cables in einer offenen Datenbank zur Auswertung frei gegeben hat – während etwa der Spiegel die Depeschen lediglich in einer von außen unzugänglichen Flash-Grafik aufbereitet hat. Auf diese Weise entstanden auf Grundlage der Guardian-Daten einige interessante Auswertungen. Unter anderem visualisierte eine Grafik Themenstränge für die Jahre 2001 bis 2003 und zeigt damit den Impact des 11. September auf Amerikas Diplomatie. Gefährdet wird durch die Freigabe der Metadaten niemand, doch nicht nur für Journalisten, sondern auch für Politikwissenschaftler und Historiker können solche Auswertungsmöglichkeiten wertvoll sein.

Exklusive Themenauswahl

Wie gingen die von WikiLeaks bedachten Redaktionen bislang mit den Depeschen um? Auffallend ist, dass sie darauf achteten, eigene Themen zu setzen. Eine Geschichte desGuardian mit Deutschlandbezug, die kurz vor Weihnachten erschien, wurde beispielsweise vom Spiegel nicht aufgegriffen. Darin ging es um das zeitweise Engagement des Energiekonzerns RWE in einem Kernkraftwerkprojekt in Bulgarien, das laut der Depeschen von ständigen Sicherheitsproblemen begleitet war. Für die Briten war es offenbar deshalb eine Geschichte, weil RWE Besitzerin von Großbritanniens größtem Energieversorgernpower ist, der das Projekt durchführte.

Es scheint, als wäre die große Enthüllungswelle erst einmal zum Erliegen gekommen. Seit Weihnachten werden die Depeschen auf der WikiLeaks-Website nur noch tröpfchenweise veröffentlicht. Woran dies liegt, darüber lässt sich spekulieren. Da den Redaktionen alle Depeschen vorliegen, könnte es daran liegen, dass der Sprengstoff der Depeschen schlicht verbraucht ist.

Aftenposten sprengt Kreis der Auserwählten

Dass dies nicht der Fall ist, zeigen die jüngsten Veröffentlichungen der norwegischen Tageszeitung Aftenposten. Sie hat seit Ende Dezember laut eigenen Angaben Zugriff auf alle Dokumente – durch ein Leck innerhalb von WikiLeaks. Offenbar gibt es innerhalb vonWikiLeaks Personen, die die bisherige Veröffentlichungspolitik torpedieren. Von diesem Leck profitierte inzwischen auch Die Welt, die dank einer Kooperation mit Aftenposten seit Mitte Januar ebenfalls „ohne jede Beschränkung“ Zugriff auf alle Depeschen hat.

Die ersten Veröffentlichungen von Aftenposten lösten internationale Resonanz aus. So erläuterten Dokumente der US-Botschaft in Oslo die Verhandlungen zwischen Norwegen und Russland über die gemeinsame Grenze in der Barents-See. Eine AFP-Meldung griff einen weiteren Aftenposten-Bericht auf, wonach Deutschland und die USA für rund 205 Millionen Euro gemeinsam ein hochauflösendes Satellitensystem unter dem Projektnamen HiROS gegen Widerstände aus Frankreich entwickeln wollten. Dieser Satellit soll unter der Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) stehen. Etliche Tage später berichtete auch Spiegel Online über das Projekt – und dass die Bundesregierung es nicht unterstützen wolle. Dabei wurde die entsprechende Depesche weder verlinkt, noch wurde der Bericht von Aftenposten erwähnt.

Die Redaktionen scheinen mit den Depeschen mit einer nahe liegenden Methode umzugehen: Sie recherchieren die Themen, die sie kennen. Werden sie fündig und erscheint das Material interessant genug, berichten sie darüber. Es ist offensichtlich, dass auf diese Weise noch längst nicht alles publiziert wurde, was Nachrichtenwert besitzt. Die bislang veröffentlichten Geschichten reflektieren damit vermutlich vor allem die aktuelle Interessenlage und Themenkompetenz der jeweiligen Redaktion.

Exklusivvertrag mit WikiLeaks?

Aftenposten gehört nicht zu dem erlauchten Kreis der vier großen Publikationen (Guardian,Le MondeEl País und Spiegel), die mit WikiLeaks die Veröffentlichung vereinbart hatten. Die New York Times selbst hat die Dokumente vom Guardian bekommen. Aftenposten-Redaktionsleiter Ole Erik Almlid sagte laut der Nachrichtenagentur dapd: „Wir haben diese Dokumente ohne Auflagen und ohne etwas dafür zu bezahlen bekommen“. Die Zeitung werde die ihr wichtig erscheinenden Depeschen veröffentlichen und unter Umständen heikle Informationen wie Namen unkenntlich machen.

Die Äußerung von Almlid wirft aber auch ein interessantes Licht auf die mutmaßliche Vereinbarung zwischen WikiLeaks und den vier Redaktionen. Spiegel-Sprecher-Stoldt jedenfalls sagt: „Es gibt keinerlei Vereinbarungen mit WikiLeaks. Ausnahme: Der Termin zur ersten Veröffentlichung der Depeschen war mit WikiLeaks und den anderen Medienpartnern abgesprochen.“ Der US-Fernsehsender CNN und das Wallstreet-Journalhatten nach eigenen Angaben eine Zusammenarbeit jedoch abgelehnt, da sie nicht bereit waren, die von WikiLeaks geforderten Vertragsklauseln zu unterzeichnen. Diese sollen unter anderem eine nicht mit WikiLeaks abgestimmte Publikation verbieten. Außerdem ist die Rede von einer Vertragsstrafe von 100.000 Dollar bei Zuwiderhandlung.

Ob eine mindestens mündlich getroffene Vereinbarung zwischen den Verlagen und der Enthüllungsplattform presserechtlich ebenfalls als Exklusivvertrag zu werten ist, darüber wird der Presserat im März entscheiden müssen. Im Falle des Spiegel geht es immerhin um einen exklusiven Zugang innerhalb des deutschsprachigen Raums. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin verstößt der Spiegel gegen die Richtlinie 1.1. des Pressekodex. Sie untersagt Exklusivverträge mit Informanten über „Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind“. Weiter heißt es: „Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.“

Eine Frage der Masse

Das Besondere an den WikiLeaks-Depeschen ist ganz offensichtlich die schiere Masse: Um sie auswerten zu können, muss eine Redaktion nicht nur über genügend Manpower und Know-How verfügen. Sie sollte auch in der Lage sein, mit anderen journalistischen Organisationen vertrauensvoll zu kooperieren. Trotz des angeblich fehlenden Vertrags ist der Spiegel dazu aber anders als die Aftenposten nicht bereit. Stoldt zu dieser Frage: „Es sind keine Kooperationen mit anderen Redaktionen vorgesehen.“ Aus Sicht der Journalisten als Protagonisten der Meinungs- und Pressefreiheit muss das Hauptinteresse darin bestehen, die Informationen einzuordnen, zu bewerten – und dann erst Öffentlichkeit bei einem Optimum an Transparenz herzustellen. Aus Sicht der Whistleblower muss der Informantenschutz gewahrt – und eine größtmögliche Öffentlichkeitswirkung erzielt werden.

Weil in den Datennetzen von Behörden und Unternehmen immer mehr Dokumente gespeichert werden, werden künftig immer wieder Whistleblower massenhaft Daten an die Öffentlichkeit bringen wollen. Für Journalisten ist das sowohl Anlass zur Freude als auch zur Sorge. Einerseits erhält man brisantes Material für aufsehenerregende Geschichten. Andererseits müssen die Dokumente wie andere auch auf Authentizität und Echtheit überprüft werden. Außerdem müssen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um die Informanten samt Material zu schützen. Eine Aufgabe, der sicherlich nicht jeder Journalist und auch nicht jede Redaktion gewachsen ist.

Auch muss eine Redaktion sich mit der Frage auseinandersetzen, wie weit das eigene Veröffentlichungsinteresse tatsächlich geht. Die Masse der Dokumente reicht aus, um die Berichterstattung auf Jahre hinaus zu versorgen. Doch darauf wird sich kein Verlag einlassen, da es immer auch konkurrierende Themen gibt, die möglicherweise von größerer Relevanz sind. Im Ergebnis sind die Archive der jeweiligen Redaktionen um eine wertvolle zusätzliche Quelle erweitert. Im Sinne einer informierten Öffentlichkeit stellt sich jedoch die Frage, ob eine Privatisierung dieses Informationsschatzes richtig ist. Auf dies würde es nämlich hinauslaufen, wenn WikiLeaks das aktuelle Veröffentlichungstempo beibehält – und dies stünde der ursprünglichen Intention der Whistleblower-Plattform entgegen.

Ganz offenbar müssen Journalisten und Whistleblower neue Prozeduren entwickeln, um verantwortlich mit dem Material umzugehen. Einerseits müssen sie Informanten schützen, andererseits müssen sie so viele Informationen wie möglich strukturiert veröffentlichen. Dabei müssen sie viele, sich widerstreitende Interessen austarieren.

Nüchtern betrachtet besteht das Neue an WikiLeaks vor allem in der Masse der Veröffentlichungen, ihrem weltweiten Erfolg und darin, der Weltöffentlichkeit einen tragischen Helden zu liefern. Seit Jahrzehnten gibt es nämlich schon die WebsiteCryptome.org des New Yorker Architekten John Young, die ebenfalls vertrauliche Dokumente aus aller Welt im Internet veröffentlicht. Er musste ebenfalls bereits mehrere Gerichtsprozesse durchstehen – erfolgreich. Denn die Presse- und Meinungsfreiheit werden in den USA von den Gerichten so hoch bewertet, dass John Young bislang immer durchkam.

Ob ein Prozess gegen WikiLeaks in den USA erfolgreich sein wird, ist zweifelhaft. Man müsste Assange schon nachweisen, dass er den verhafteten Whistleblower Bradley Manning zum „Verrat“ von Staatsgeheimnissen anstiftete. Dies würde dann in die Kategorie „Spionage“ fallen, was zu ahnden wäre. Dafür könnte es genügen, Manning zu einer entsprechenden Aussage zu bringen. Assange äußerte selbst diese Vermutung gegenüber dem britischen Nachrichtenmagazin New Statesman: „Bradley Manning zu knacken, ist nur der erste Schritt. Ganz offensichtlich ist es das Ziel, ihn zu brechen und ein Geständnis zu erzwingen, dass er sich in irgendeiner Weise mit mir verschworen hat, um die nationale Sicherheit der USA zu verletzen.“

Nächste Schritte

Immer wieder betonten die Macher von WikiLeaks, dass ihre Technik so ausgestaltet ist, dass die Identitäten der Whistleblower gegenüber der Plattform unbekannt bleiben. Anonymität ist damit nicht nur ein Schutz der Quelle, sondern auch automatisch ein rechtlicher Schutz für die Empfänger.

Angesichts des unbestreitbaren Erfolgs der Plattform ist es erstaunlich, dass es im Zeitalter innovativer Zeitungsausgaben für das mobile Internet nicht schon längst auf allen Verlagswebsites anonyme digitale Briefkästen für Informanten gibt. Die Technik dafür gibt es nicht erst seit heute. Schon seit etwa zehn Jahren unterstützen etwa das Kryptoprogramm „Pretty Good Privacy“ und das Anonymisierungstool JAP kostenlos die sichere und anonyme Kommunikation. Dass ehemalige WikiLeaks-Mitarbeiter nun mitOpenLeaks ein handliches Tool für Whistleblower anbieten wollen, das dies aus einer Hand bietet, ist überfällig. Diese Initiative hätte aber auch von professionell-journalistischer Seite kommen können.

Ein weiterer nächster Schritt könnte darin bestehen, sich in Deutschland für die rechtliche Absicherung von Informanten einzusetzen. Einen gesetzlichen Whistleblower-Schutz gibt es nämlich bis heute nicht.

Erschienen in der Ausgabe 1/2-2011 der M

Presserat-Beschwerde in der Sache Wikileaks

Ich habe heute eine Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen den “Spiegel” eingereicht. Meiner Ansicht nach verstoßen seine Artikel, die sich auf die von Wikileaks dem Spiegel zur Verfügung gestellten 251 287 Depeschen des U.S. State Department beziehen, gegen die Richtlinie 1.1 des Presserat-Kodex’.

Diese Dokumente wurden seit dem 29.11.2010 täglich in einer Auswahl auf der Website von Wikileaks und entsprechend auch auf der Website des Spiegel veröffentlicht. Veröffentlicht wurden bislang in der Regel Dokumente, die von den Redaktionen des “Spiegel”, der “New York Times”, des “Guardian”, von “El Pais” und “Le Monde” bereits ausgewertet und über die diese bereits berichtet hatten. Die besagten Redaktionen erhielten damit für ihren Verbreitungsraum einen exklusiven Zutritt zu den Materialien.

Am 12.12. wurden erst 1 344 Depeschen veröffentlicht. Die Redaktionen werden daher – das gegenwärtige Veröffentlichungstempo vorausgesetzt – über Monate hinweg einen exklusiven Zugang zu dem Hauptteil des Materials haben. Dabei scheinen sie sich, was den zeitlichen Zusammenhang von veröffentlichten Artikeln und ausgesuchten Depeschen anbelangt, abzusprechen.

Für den deutschsprachigen Raum verfügt “Der Spiegel” über einen exklusiven Zugang zu dem Gesamtpool der Depeschen. Andere Redaktionen und freie Journalisten können mangels Zugang die Depeschen nicht nach eigenen Kriterien erschließen und sich kein eigenes Bild verschaffen. “Der Spiegel” ist somit in der Lage über einen langen Zeitraum hinweg Agenda-Setting zu betreiben.

Halten die besagten Verlage sich nicht an Abmachungen mit Wikileaks wie Sperrfristen, soll sich dies negativ auf die weitere Kooperation auswirken, wie vielfach berichtet (etwa hier) wurde. Insofern ist mindestens von einem mündlich vereinbarten Exklusivvertrag auszugehen.

Laut Richtlinie 1.1 des Pressekodex’ darf die “Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind”, “nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden”. Denn damit schließe derjenige, der “ein Informationsmonopol anstrebt”, “die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.”

Dies sehe ich im Fall der Kooperation des “Spiegel” mit Wikileaks gegeben.

Nachtrag vom 14.12.2010: Noch etwas Hintergrund zur Beschwerde bei den Netzpiloten.