Leaking-Sites und Plagiatewikis: Erweiterung der Öffentlichkeit

Plattformen wie Wikileaks oder das Guttenplag-Wiki werden nicht von Journalisten, sondern von Aktivisten und aus der Zivilgesellschaft heraus betrieben. In einer neuen Arbeitsteilung dienen sie ebenso der Herstellung von Öffentlichkeit.

In älteren Modellen der Medientheorie stellen Massenmedien Öffentlichkeit her, über die sich Bürger informieren können. Sie üben eine Gatekeeper-Rolle aus, in dem sie bestimmen, was öffentlich präsentiert wird. Seitdem zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürger im Internet ihre Anliegen und Themen über verschiedene Dienste auf einfache Weise veröffentlichen können, hat sich das geändert. In Diskursen, die mit Schlagwörtern wie „Blogger versus Journalisten“ oder „Wikileaks versus Zeitungen“ arbeiteten, wurde das Unbehagen journalistischer Akteure an den neuen kommunikativ-medialen Verhältnissen deutlich. Sie geben vor, es sei ein neues Konkurrenzverhältnis entstanden, das zu Qualitätsverlusten führe und das ethische und professionelle Standards verletze, ja letztlich den Journalismus und damit die Demokratie gefährde.

Zunächst lässt sich jedoch einfach nur feststellen, dass sich der öffentliche Raum mit dem Internet zunehmend erweitert. Die Frage ist: Wie verändert er sich mit Whistleblower-Plattformen wie Wikileaks und Crowdsourcing-Plattformen wie GuttenPlag oder VroniPlag? Welche Funktionen übernehmen die neuen Medien für die Öffentlichkeit? In welchem Verhältnis stehen zum traditionellen Journalismus? Ist das, was sie machen, journalistisch?

Was Journalisten tun

Um diese Fragen beantworten zu können, ist es hilfreich sich zu überlegen, über welche Kernkompetenzen Journalisten verfügen müssen, um professionelle Arbeit leisten zu können. Zunächst müssen Journalisten Nachrichten und Themen erschließen können – über die Recherche und das Monitoring des aktuellen Nachrichtengeschehens. Eine weitere Kernkompetenz besteht darin, die hier gefundenen Inhalte professionell zu analysieren, zu erschließen und mit verschiedenen Methoden darzustellen. Hierfür ist es unerlässlich Entwicklungen und Trends erfassen und kontextualisieren zu können. Beispielsweise lässt sich dies mit der Analyse von Statistiken bewerkstelligen. Es zeigt sich auch daran, kulturellen, sozialen oder wirtschaftlichen Wandel beschreiben zu können. Eine weitere Kernkompetenz besteht darin, einen Diskurs zwischen verschiedenen Interessensgruppen anregen und moderieren zu können. Schließlich gilt es öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren, Publizität herzustellen und hierfür technische wie soziale Veröffentlichungsprozesse beherrschen zu können.

Im journalistischen Alltag sind nur selten alle Kernkompetenzen gleichermaßen gefragt. Journalisten spezialisieren sich in der Regel nur auf eine Auswahl. Reporter etwa konzentrieren sich auf die Recherche sowie auf die Darstellung ihrer Themen. Schreibtischredakteure hingegen widmen sich verstärkt dem Monitoring, der Erfassung von Trends, der Betreuung von Reportern und Autoren sowie den technischen Veröffentlichungsprozessen. Moderatoren wiederum sind Spezialisten des öffentlichen Diskurses. Gemeinsam sind sie Teil des journalistischen Veröffentlichungsprozesses.

Unschärfen: PR und Journalismus

Auffallend ist, dass auch professionelle Öffentlichkeitsarbeiter über dieselben Kernkompetenzen verfügen müssen. Wohl deshalb dürfen sich  journalistischen Verbänden wie dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) Personen, die sich der „Öffentlichkeitsarbeit“ widmen, auch als Journalisten bezeichnen – und verfügen über den gleichen Rechtsschutz wie ihre journalistischen Kollegen. Sie unterscheiden sich jedoch in einem wesentlichen Punkt von Journalisten: Denn die Hauptaufgabe von Journalisten besteht darin, Öffentlichkeit herzustellen, wie etwa der Dortmunder Journalistikprofessor Horst Pöttker sagt. Kommt ein Journalist dieser Aufgabe nicht nach, handelt er nicht professionell. PR-Fachleute hingegen haben die Aufgabe, im Sinne ihres Auftraggebers bestimmte Sachverhalte der Öffentlichkeit zu präsentieren, andere, etwa Betriebsgeheimnisse oder kritische interne Vorgänge, hingegen nicht. Während also die Vernachlässigung oder gar Unterdrückung bestimmter Nachrichten für Journalisten aus medienethischer Sicht unakzeptabel ist, ist sie für PR-Fachleute im Sinne der „Kanalisierung von Nachrichten“ Teil des Berufsverständnisses. Es gibt in der Praxis also bestimmte Unschärfen in der Definition dessen, was als „journalistisch“ angesehen wird. Aus medienethischer Sicht ist jedoch das Primat der Herstellung von Öffentlichkeit als Hauptfunktion des Journalismus unumstritten.

Datenberge prüfen

In welchem Maße handeln nun die Macher von Whistleblower- und Crowdsourcing-Plattformen journalistisch? Die journalistische Hauptaufgabe, Öffentlichkeit herzustellen, nehmen sie auf jeden Fall wahr.  Wie sieht es hinsichtlich der journalistischen Kompetenzen aus?

Akteure von Whistleblower-Plattformen recherchieren nicht selbst Inhalte, sondern warten auf den Input von Informanten, den sie selbst bewerten. Der ehemalige Wikileaks-Mitarbeiter Daniel Domscheit-Berg berichtete, dass er und Julian Assange alle Einsendungen auf Authentizität hin überprüften. Hier findet also eine – zumindest rudimentäre – Recherche-Leistung statt. Handelt es sich um umfangreiche Datenpakete wie etwa  bei den Depeschen des US-Außenministeriums, werden diese technisch-organisatorisch so aufbereitet und strukturiert, dass ihre Inhalte leichter erschließbar sind. Damit leistet Wikileaks eine Dienstleistung, die Recherche unterstützt. In prominenten Fällen analysiert Wikileaks selbst die Inhalte und veröffentlicht seine Bewertung in Form einer Pressemitteilung. Wikileaks führte also eine Grundrecherche durch, erschloss die Inhalte rudimentär und veröffentlichte die Daten. Es übte damit nicht nur grundlegende journalistische Aufgaben aus, sondern erfüllt auch die Hauptfunktion: Öffentlichkeit herzustellen.

Die ganze Quelle bereitstellen

Die meisten der auf der Plattform veröffentlichten Dokumente blieben jedoch in der Regel unbewertet bzw. unkommentiert. Dies ist unter anderem auf den eigenen Anspruch zurückzuführen, unredigierte Quelleninformationen einer mündigen Öffentlichkeit präsentieren zu wollen, um nicht wie klassische Medien eine mehr oder weniger subjektive Vorauswahl oder Gewichtung zu treffen, die mit ihrer Ausblendung bestimmter Quellen praktisch einer Zensur gleichkäme. Dieser Anspruch ist damit gleichzeitig eine Kritik an den klassischen Medien, nämlich sie kämen ihrer Hauptfunktion, Öffentlichkeit herzustellen, nur  unzureichend nach. Tatsächlich wählen Medien aufgrund diverser Nachrichenfaktoren immer aus, was sie in welchem Umfang veröffentlichen wollen. Es eine Reihe von Barrieren ökonomischer, politischer und rechtlicher wie auch organisatorischer und kultureller Art, die dem Ideal einer totalen Öffentlichkeit entgegensteht.

Zunächst verfolgte Wikileaks den Ansatz, die Informationen mehr oder weniger unkommentiert zu veröffentlichen und auf die Analyse seitens Internetnutzer und Medien zu hoffen. Damit sollte, so formulierte Wikileaks-Gründer Julian Assange es in seinem Aufsatz State and Terrorist Conspiracies (2006), die verschwörerische Macht des Systems angegriffen werden, indem die Veröffentlichung per se den Austausch interner Informationen reduziert.  Dabei unterstellt Assange jedem System, in dem entscheidungsrelevante, wichtige Informationen nicht öffentlich, sondern nur in einem begrenzten Kreis von Kommunikationsteilnehmer ausgetauscht wird, eine Verschwörung. Eine Verschwörung gegen die Öffentlichkeit, gegen die Bürger, die immer Bescheid wissen müssen.

Medien wollen Exklusivität

Gleichwohl führte diese Veröffentlichungsstrategie aus Beobachtung der Wikileaks-Betreiber dazu, dass etliche aus ihrer Sicht wichtige Themen von den Medien nicht gebührend aufgegriffen wurden und deshalb keine politische Wirkung entfalten konnten. Einen Grund sahen sie darin, dass Medien eher bereit sind, viel Zeit und Personal in Analysen zu investieren, wenn sie exklusiv über die Informationen verfügen. Eine Kommentierung aller Dokumente durch Wikileaks wäre andererseits schlicht aufgrund mangelnder Auswertungskapazitäten nicht möglich gewesen, da der Kreis der Aktiven sehr klein war. Wikileaks hatte also nicht nur mit ökonomischen Medienmechanismen, sondern auch mit eigenen Barrieren zu kämpfen, vornehmlich organisatorischer wie finanzieller Art.

Diese Situation führte dazu, dass Wikileaks die Kooperation mit ausgesuchten klassischen Medien suchte, die sich ihrerseits zu einer systematischen Auswertung und professionellen Darstellung verpflichteten. Insbesonders im Falle der Depeschen hoffte Julian Assange darauf, vom rechtlichen Schutz der Medienorgane profitieren zu können, indem er die Medien zeitgleich an die Front schickte. Diese ihrerseits sahen Wikileaks als willkommenen Puffer für die zu erwartenden Angriffe aus politischer Ecke. Letztlich richteten sich die meisten der verbalen und juristischen Attacken in den USA denn auch gegen Wikileaks und nicht gegen seine Medienpartner. Dies zeigt, dass es durchaus relevant ist, ob Leaking-Plattformen wie Wikileaks als journalistische Plattformen mit entsprechenden rechtlichen Schutzansprüchen eingestuft werden oder nicht. Hinsichtlich der angewandten journalistischen Kompetenzen wie des Selbstverständnisses von Wikileaks, das vornehmlich darin bestand, Öffentlichkeit herzustellen, wäre es – gerade im Hinblick auf die tolerante Bewertung von PR-Fachkräften – angezeigt, auch Leakingplattformen eindeutig dem Journalismus zuzuordnen.

Plagiate recherchieren

Auch die Akteure von Crowdsourcing-Plattformen wie dem GuttenPlag-Wiki, das die Dissertation des ehemaligen Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg untersuchte, oder des VroniPlag-Wiki, das sich, so die Betreiber, „mit Hochschulschriften auf Basis belastbarer Plagiatsfundstellen auseinandersetzt“, recherchieren umfangreiche Literatur, um Plagiate in Hochschulschriften nachzuweisen. Gerade bei solchen Crowdsourcing-Plattformen steht die Recherche an erster Stelle. An zweiter Stelle steht die Analyse und Auswertung, die bei diesen Plattformen in Form von leicht verständlichen Grafiken vorgenommen wird, die anzeigen, in welchem Umfang Plagiate gefunden wurden. Diese suggestiven Grafiken wiederum legen eine Bewertung nahe, die jedoch letztlich seitens der  klassischen Medien bzw. der verantwortlichen Hochschulen vorgenommen wird. Die Crowdsourcing-Plattformen stellen im Internet Öffentlichkeit her – setzen jedoch, wie der Fall Guttenberg illustrierte, auf die politische Hebelwirkung, die erst durch das Mitwirken der klassischen Medien erreicht werden kann.

Auswertung und Analyse

Sowohl Leaking- wie Crowdsourcing-Plattformen stellen also durchaus mit journalistischen Mitteln Öffentlichkeit her. Sie stehen dabei jedoch zu den klassischen Medien weniger in einem konkurrierenden, sondern eher in einem komplementären Verhältnis. Zur Eigenart gehört es, dass sie direkt auf  zivilgesellschaftlichem Engagement basieren. Ein weiteres auffallendes Merkmal der neuen Plattformen besteht darin, dass sie mit sehr großen Informationsmengen umgehen. Diese wurden mehr oder weniger geschickt und erfolgreich aufgearbeitet. Die Analyse der Daten stellt besondere Anforderungen sowohl an die Betreiber der Plattformen, wie auch an die Journalisten. Die Betreiber müssen die Daten so aufbereiten, dass sie möglichst leicht recherchierbar sind.

Was bedeutet dies für die klassischen Medien? Journalisten müssen  Methoden entwickeln, um die Daten zu verifizieren, in verständliche Zusammenhänge zu bringen und zu bewerten. Dabei können sie durchaus auf traditionelle, qualitative Recherchemethoden zurückgreifen. Wenn es jedoch um die quantitative Auswertung geht, müssen sie teilweise neue Methoden entwickeln. Dies wurde vor allem am Beispiel der Afghanistan-Protokolle von Wikileaks deutlich. Hier fanden die beteiligten Redaktionen sehr unterschiedliche Wege, um mit Hilfe der Daten beispielhafte Vorgänge und Entwicklungen im Afghanistan-Krieg zu illustrieren. Während etwa der Guardian auf einer interaktiven Karte die Angriffe zwischen 2004 und 2009 illustrierte und ein eigenes, herunterladbares Spreadsheet für Schlüsselereignisse anbot, konzentrierte sich der Spiegel auf eine klassische journalistische Berichterstattung. Dies wurde vielerorts kritisiert, da den Lesern keine eigene, visuelle Analysemöglichkeit an die Hand gegeben wurde.

Am Beispiel der Afghanistan-Protokolle wird deutlich, dass der klassische Journalismus im Umgang mit dieser Art von Quellen neue Darstellungsmethoden entwickeln muss. Klar wird aber auch, dass eine Analyse seitens der Netzgemeinde bislang nur eingeschränkt stattfindet. Weil sie in der Regel einigen Aufwand verlangt, setzt sie nicht nur ein gewisses Kompetenzniveau, sondern auch ein spezifisches Interesse voraus. Die Analyse wie die Darstellung gehören damit zu den weiterhin unumstrittenen journalistischen Kernkompetenzen.

Bürger suchen neue Wege

Die Plattformen zeigen auch, wie wichtig es ist, sich dem zivilgesellschaftlichen Engagement von Bürgern öffnen zu können. Dabei ist auch die Fähigkeit, gesellschaftliche Diskurse anzustoßen und sie zu moderieren, weiterhin ein Metier der klassischen Medien. Sie müssen sich verstärkt den Inputs aus dem Netz öffnen, um gesellschaftlich relevante Themen abbilden zu können. Etliche Online-Ableger klassischer Medien, aber auch Fernsehsender haben inzwischen Formate entwickelt, die auf einen direkten Dialog mit Netzbürgern über Twitter oder Facebook setzen. Nach wie vor erhalten investigative Journalisten vertrauliche Unterlagen. Der Erfolg der Leaking- und Crowdsourcing-Plattformen zeigt jedoch, dass Bürger zunehmend neue Wege beschreiten, um sich für eine politisch-gesellschaftliche Öffentlichkeit zu engagieren. Dass sie eher Mittler einschalten oder anonym agieren wollen, als sich direkt an die Medien zu wenden.

Eine Reihe von Redaktionen wie die New York Times, hierzulande die WAZ und jüngst der Stern haben darin einen Bedarf von Bürgern nach vertraulicher und anonymer Kommunikation erkannt. Sie haben auf ihren Websites eigene Bereiche eingerichtet, über die Bürger nun den Redaktionen einigermaßen anonym Informationen zukommen lassen können. Sie versprechen jedoch nicht wie die Leaking-Plattformen und Plagiatewikis eine unmittelbare, garantierte Öffentlichkeit, sondern lediglich garantierte Aufmerksamkeit: Alle eingereichten Daten werden gesichtet, doch die Entscheidung, bestimmte Informationen zu veröffentlichen, verbleibt eine redaktionelle. Unabhängig davon ist immer öfter zu beobachten, dass Medien die von ihnen verwendeten Quellen direkt auf ihrer Website veröffentlichen. Dies verleiht der eigenen Darstellung zusätzlich Authentizität. Gleichzeitig kann dies jedoch Leser auch ermuntern, Redaktionen Informationen zukommen zu lassen.

Informantenschutz muss gestärkt werden

Die Medienhäuser müssen sich auf diese Entwicklung konstruktiv einlassen. Dass sie das jetzt erst tun, zeigt auch, dass sie Jahre der digitalen Entwicklung nahezu ungenutzt haben verstreichen lassen. Was passiert, wenn sie dies nicht tun können oder dürfen, zeigte sich während der Revolution in Ägypten. Weil die Medien staatlich kontrolliert wurden, gingen Bürger dazu über, Dokumente der Staatssicherheit über Facebook oder Twitter-Fotodienste zu veröffentlichen – meist unkommentiert. Sie durchbrachen die allumfassende staatliche Zensur und nahmen damit ein sehr großes persönliches Risiko auf sich. Dies zeigt, dass eine zentrale Aufgabe der Medien darin besteht, Informanten Sicherheit zu gewähren, indem sie selbst das Risiko übernehmen. Sie gelangen sonst gar nicht an die Informationen, die sie veröffentlichen sollten.

Wichtig ist ein aktives Engagement der Medien für mehr Informantenschutz jedoch nicht nur in den Staaten, in denen Andersdenkende politisch verfolgt werden, sondern auch in Staaten, in denen Haftungsansprüche und zivilrechtliche Klagen die Ausübung von Meinungsfreiheit knebeln. In Deutschland sind Whistleblower bis heute rechtlich nicht geschützt. Hinweisgeber werden immer noch als Denunzianten seitens Arbeitgeber geächtet – und nicht für ihre Zivilcourage beloht, sondern mit Kündigung und jahrelanger Arbeitslosigkeit bestraft. Missstände bleiben so vielfach unaufgedeckt. Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte stellte dies erst kürzlich fest, indem er anders als zahlreiche deutsche Gerichte zuvor in seinem Urteil das Recht auf Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern stärker berücksichtigte. Er sah die Strafanzeige einer Arbeitnehmerin gegen ihren Arbeitgeber vom Recht auf Meinungsfreiheit als gedeckt an, da diese zu den wenigen gehörte, die die Missstände erkennen konnte. Das Gericht nahm gleichwohl eine Abwägung vor: So müssten Arbeitnehmer aufgrund des Loyalitätsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer zuerst die zuständige Stelle des Arbeitgebers benachrichtigen. Der Gang an die Öffentlichkeit käme nur als letzte Möglichkeit in Frage. Grundsätzlich müssten die Gerichte jedoch das öffentliche Interesse weit auslegen.

Kooperation mit Kompetenz

Indem neue Plattformen im Netz Bürgern mehr Ausdrucksmöglichkeiten verleihen, werden sie zum politischen Akteur. Indem sie neue Meinungen einbringen und auf neue Art agieren können, verändern sie das politische Feld – und damit auch die politische Öffentlichkeit. Sie ergänzen, sie erweitern die Öffentlichkeit, worauf sich die klassischen Medien einstellen und ihre journalistischen Kernkompetenzen entsprechend ausbauen müssen. Insbesondere die kompetente Analyse umfangreicher Daten, eine angemessene Darstellung komplexer Zusammenhänge, die Moderation gesellschaftlicher und politischer Diskurse bleiben wichtige Aktionsfelder. Hierbei können neue und alte Medienakteure sich gegenseitig ergänzen, wenn nicht gar miteinander kooperieren, um so den bestehenden wie den  sich wandelnden politisch-gesellschaftlichen Verhältnissen gerecht zu werden. Denn letztlich gilt es Öffentlichkeit herzustellen für eine lebendige, demokratisch verfasste Gesellschaft, die nur so in der Lage ist kompetent Entscheidungen treffen zu können.

Dieser Text steht unter der Lizenz CC BY-NC

Erschienen im Band “Öffentlichkeit im Wandel” der Heinrich-Böll-Stiftung zusammen mit rund 20 Beiträgen anderer Autoren.

Wikileaks-Truck in der Wallstreet

CC-BY: PamelaAdrew212, Flickr

CC-BY: PamelaAdrew212, Flickr 

Der Truck fuhr anlässlich einer Wall-Street-Demonstration, die an die Proteste von Madrid und anderswo anknüpfen sollte. Die New Yorker Polizei ging dabei gegen mit Anonymous-Masken vermummte Demonstranten mit Verweis auf ein 150 Jahre altes Gesetz vor.

 

Assange-Biografie erscheint

Gegen den Willen von Julian Assange veröffentlicht der schottische Verlag Canongate dessen 244 Seiten lange Autobiografie, berichtet die britische Tageszeitung Independent. Sie befasst sich mit Assanges Kindheit, Jugend und der Entstehung von Wikileaks sowie den Vorgängen in Schweden. Dort wurde gegen ihn der Vorwurf der sexuellen Nötigung erhoben, was zu einem immer noch schwebenden Auslieferungsverfahren zwischen Großbritannien und Schweden führte.

mehr dazu in meinem Beitrag für die Stuttgarter Zeitung

Unsichere Whistleblower-Systeme

Globaleaks behauptet nach einer Analyse diverser Systeme in seinem LeakDirectory, die bisherigen Whistleblower-Systeme seien nicht sicher: “The existing software lacked basic privacy-aware (anonymity) and security features (encryption)” (Slide 6/45). Ich frage mich, wie man zu dieser Aussage kommen kann, wenn man in die System meist nicht reinsehen kann. Vermutlich basiert sie auf der Selbstauskunft der Betreiber, die aber etwaige Features schon selbst erwähnen würden.

Cryptome-Betreiber John Young, der sich schon immer zu gesunder Paranoia bekannte, geht hier natürlich etwas grundsätzlicher vor. In einem Twitlonger-Post stellte er gestern jegliche Sicherheit in Abrede:

The petit furor with Wikileaks, OpenLeaks, Anonymous
and newsy ilk portends a grand furor building toward disclosing something wonderful, I hope, about the cost of excessive secrecy and security obscurity, no matter who lurks beneath the cloak. Wikileaks and emulators are the least problematic compared to the Titanic-grade protectors of the commonweal[th] who are being outmatched by icebergs much more threatening than security-truth-disclosure sites.

 

WikiLeaks-Affäre: Warum teilte Julian Assange ein kryptografisches Geheimnis mit der Presse?

Die jüngste WikiLeaks-Affäre offenbart nicht nur die Inkompetenz des Mainstream-Journalismus. Sie zeigt auch, leider nicht ganz überraschend, dass Julian Assange ganz Partei ist – nämlich seine eigene. Selbstkritik ist nicht zu hören. Dafür teilt er kräftig nach allen Seiten aus. Medienwissenschaftlerin und Berliner Gazette-Autorin Christiane Schulzki-Haddouti unterzieht seine Operationen einer kritischen Analyse.

Verbale Attacken, juristische Schritte und schier grenzenlose Empörung: Julian Assange hat vermutlich in einigen Punkten recht. Doch er selbst ist an dem Debakel nicht unschuldig: Er vertraute einem Journalisten ein kryptografisches Geheimnis an.

David Leigh und ein Geheimnis ohne Kompromisse

Assange verwendete im Kontakt mit dem Guardian-Journalisten David Leigh das Kryptoprogramm Pretty Good Privacy (PGP) auf ungewöhnliche Weise, nämlich in seiner symmetrischen Funktion. Das heißt: Er hat dem Journalisten David Leigh bedingungslos vertraut, indem er mit ihm dasselbe Geheimnis geteilt hat. PGP war aber entwickelt worden, um genau das zu verhindern: Denn Passwörter können immer abhanden kommen oder verraten werden.

PGP-Entwickler Phil Zimmermann hatte sich bewusst eine Methode ausgedacht, bei der zwei Kommunikationspartner nicht dasselbe Geheimnis teilen mussten. PGP funktioniert, indem ein Kommunikationspartner die Daten mit dem öffentlichen Schlüssel des anderen Kommunikationspartners verschlüsselt. Man muss also lediglich die öffentlichen Schlüssel austauschen. Öffentlich heißt, dass die Schlüssel auf einem frei zugänglichen Server im Internet liegen können. Geknackt werden kann das nicht, so lange der korrespondierende private Schlüssel des Kommunikationspartners samt dem dazu passenden Passwort nicht verraten wird.

Assange hat bis heute nicht erklärt, warum er bei David Leigh vom üblichen Verfahren abgewichen ist. Detlef Borchers erklärte das übliche Verfahren so: “1.) Jeder Journalist bekommt nur eine Kopie der Dateien, die mit seinem Public Key verschlüsselt sind. 2.) Er bekommt obendrein nur einen für ihn geltenden/generierten Public Key von Wikileaks. 3.) Die Public Keys beider Seiten werden Niemals Nie über das Internet getauscht.”

Julian Assange: Warum handelt er so?

Hätte Julian Assange das übliche Verfahren bei David Leigh angewandt, hätte Leigh höchstens sein eigenes Passwort verraten können. Das hätte er vermutlich nicht gemacht, wenn er mit seinem Schlüssel auch andere Daten verschlüsselt hätte. Dass Julian Assange bei David Leigh von dem üblichen Verfahren abgewichen ist, lässt sich etwa durch erklären: Er wollte verschleiern, wem er die Datei gegeben hat. Mit Blick auf die spätere Veröffentlichungsstrategie, die darauf beharrte, dass die Medienpartner WikiLeaks als Quelle nennen, ergibt das allerdings keinen Sinn.

Dass die öffentlichen Schlüssel im Standardverfahren nicht über das Internet getauscht wurden, könnte aber auch darauf hinweisen, dass Assange PGP beziehungsweise seiner offenen Variante GPG misstraute. Bislang ist aber nicht bekannt, dass es WissenschaftlerInnen und Geheimdiensten gelungen wäre, einen der längeren Schlüssel zu knacken. Man geht tatsächlich davon aus, dass das mit Quantenrechnern möglich sein wird. Doch die öffentliche Forschung ist noch nicht weit genug vorangeschritten.

Dass dies im Geheimen bereits gelungen sein soll, ist unwahrscheinlich. Keine bahnbrechenden Ergebnisse militärischer oder geheimdienstlicher Forschung sind in diesem Bereich aus den letzten Jahren bekannt. Wenn, dann würde das aufgrund ihrer großzügigen finanziellen Ausstattung den US-Diensten gelingen. Doch gerade hier hat eine Verschlüsselung keinen Sinn, da die US-Behörden ja selbst wissen, was in ihren Depeschen steht.

Menschen machen Fehler – wer verzeiht?

Vielleicht ist Assanges Vorgehen aber auch damit zu begründen, dass er wusste, dass Leigh von PGP keine Ahnung hatte. Vielleicht wollte Assange es ihm deshalb möglichst leicht machen. Leigh hatte sich mit seiner Forderung, das ganze Paket zu erhalten, durchsetzen können. Vermutlich dachte sich Assange, dass es bei einer einmaligen Anwendung keinen Mehrwert bei einer asymmetrischen Anwendung gebe.

Der Hauptfehler bestand dann darin, darauf zu vertrauen, dass Leigh das Passwort dauerhaft geheim halten würde. Darin hatte Leigh jedoch kein Interesse. Es war nicht sein eigenes Passwort. Außerdem dürfte er angenommen haben, dass das Passwort zum Zeitpunkt der Buchveröffentlichung irrelevant geworden war. Im Fall einer asymmetrischen Anwendung hätte Leigh sein eigenes Passwort verraten müssen. Das hätte er vermutlich nicht getan, weil er dazu keine interessante Geschichte wie die des zweigeteilten Passworts hätte erzählen können.

Wie auch Matt Giuca in einem lesenswerten Beitrag über die kryptografischen Aspekte der Affäre schreibt, bleibt folgendes unverständlich: Warum wurde die Datei nach der Transaktion nicht gelöscht? Angeblich wurde auch der Schlüssel samt Passwort später benutzt. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, nachlesbar bei Giuca, warum die Datei später noch verfügbar war.

Was bleibt? Blick in die Zukunft

Das Vorgehen war jedenfalls aus sicherheitstechnischer Sicht ungewöhnlich. Aber eigensinnige Vorgehensweisen finden sich in vielen Teilbereichen des WikiLeaks-Projekt wieder: Whistleblowern wurde absolute Sicherheit versprochen, durch eine Vielzahl technischer Vorkehrungen, die aber in Wirklichkeit so nie existierten. Die Problematik der Whistleblower wurde bis zur isländischen IMMI-Initiative nicht wirklich reflektiert. Es ging primär um eine radikale Transparenz wie sie Timothy May im krypto-anarchistischen Manifest vorhersagte.

Was bleibt? Inzwischen ist die Problematik des Whistleblowing einer breiten Öffentlichkeit vertraut. Vor wenigen Jahren war der Begriff “Whistleblower” im deutschsprachigen Raum unbekannt. Es gab negativ belegte Begriffe wie “Denunziant” oder “Informant”. Seit dem vergangenen Jahr gingen etliche neue Leaking-Plattformen an den Start. Vereinzelt gibt es gesetzgeberische Bestrebungen, die Whistleblowing einfacher machen sollen. Dass Daten in Computernetzwerken nicht wirklich sicher sind – das hat WikiLeaks ebenfalls gezeigt. Und nun auch an eigenem Beispiel erlebt.

Geheimnisse sind im Informationszeitalter nicht mehr lange zu bewahren. Dank WikiLeaks ist das vielen Menschen bewusst geworden. Und vielleicht besteht darin der bleibende Verdienst von Julian Assange.

Danke an die Berliner Gazette für ihre wie immer gut durchdachten Leitfragen – das ist ein Crosspost des dort erschienen Beitrags.

Pretty Good Privacy: Was der WikiLeaks-Skandal über den Mainstream-Journalismus offenbart

Mal wieder ist WikiLeaks in aller Munde. Mal wieder ist Julian Assange auf den Titelblättern. Die Massenmedien vermelden das Ende eines revolutionären Projekts, besingen den Untergang eines Anti-Helden. Dabei zeigt die jüngste Episode um die Leaking-Plattform vor allem eins: Die Inkompetenz des Mainstream-Journalismus im Umgang mit technisch, medienethisch und sozial komplexen Vorgängen. Die Medienwissenschaftlerin und Berliner Gazette-Autorin Christiane Schulzki-Haddouti unternimmt eine kritische Bestandsaufnahme.

Bei dem jüngsten “Depeschen-Desaster” (Spiegel Online) ist für mich vor allem die Behauptung des Guardian skandalös, man sei davon ausgegangen, dass das von Julian Assange mitgeteilte Passwort für den Depeschensatz temporär sei. Der Satz stammt immerhin von Journalisten, die seit Jahren investigativ arbeiten. Interessant ist auch, dass dieser Satz in so gut wie allen Meldungen nicht kritisch kommentiert wird – übrigens auch kaum in den einschlägigen Blogs. Es gibt nämlich keine temporären Passwörter bei dem Verschlüsselungsprogramm PGP.

Selbst wenn Assange so etwas behauptet hätte, hätte Leigh prüfen müssen, ob dies tatsächlich so ist. Eine einfach Nachfrage bei einem erfahrenen PGP-Nutzer hätte genügt. PGP, die Abkürzung für Pretty Good Privacy, wurde von der US-amerikanischen Exportkontrolle immer mit einer Waffe verglichen. Jemand, der PGP nutzt und keine Ahnung hat, wie es funktioniert, braucht offenbar eine Art Waffenschein. Sonst gefährdet er Leben. Das ist jetzt leider der Fall. Dass dies Journalisten noch heute passiert, ist nicht nur peinlich, sondern erschreckend.

Ich glaube, dass das nicht nur über das technologische Verständnis der meisten Journalisten etwas sagt, sondern auch über das technologische Selbstverständnis der Branche: Man nutzt die digitalen Werkzeuge, reflektiert sie aber nicht.

Investigativer Journalismus – in den Kinderschuhen?

Es ist sicherlich die Pflicht von Journalisten, sich hier entsprechend kundig zu machen, wenn sie investigativ arbeiten möchten. Aber man sollte auch wissen, dass das alles seine Grenzen hat und man sollte das im Umgang mit den Informanten auch berücksichtigen. Man darf keine technischen Sicherheiten garantieren, die es absolut nicht gibt, zumal die größte Unsicherheit im Sozialen besteht.

Es gibt vermutlich nur ganz wenige Informanten, die sich wirklich über Jahre hinweg vor Aufdeckung schützen konnten. Die Gründe dafür sind einfach: In der Regel gibt meist einen eingeschränkten Personenkreis, dem die Informationen bekannt sind. Außerdem gehen einem Schritt an die Öffentlichkeit in der Regel interne Diskussionen voraus, so dass innerhalb einer Organisation Kritiker ebenfalls bekannt sind. Und die Informanten bekennen sich meist nach der Veröffentlichung dazu, weil ein großer Druck von ihnen genommen wurde und sie sich frei und offen dazu äußern wollen.

Eine technische Unterrichtung berücksichtigt diese sozialen, psychologischen, aber auch rechtlichen Dimensionen nicht wirklich. Im Umgang mit Informanten muss man daher auch mit diesen fünf Punkte klären: 1) wie weit sie persönlich gehen wollen, 2) wie viel sie riskieren möchten, 3) ob eine Geheimhaltung der Quelle überhaupt Sinn ergibt – oder nicht erst recht eine interne Denunziantenjagd eröffnet. Auch sollte man klären, 4) ob der Informant familiär oder durch Freunde gestützt wird. Nicht zuletzt aber sollten auch die Journalisten selbst sich fragen, 5) ob sie persönlich der richtige Ansprechpartner für den Informanten sind.

Technische Sicherheit vs. Whistleblowerschutz

Vielleicht gibt es einen Kollegen, der kompetenter in dem jeweiligen Fachgebiet ist oder ein Medium, das sich eher an die Zielgruppe des Informanten richtet wie das eigene. In diesen Fällen sollte man den Fall abgeben können – oder die Kooperation mit anderen suchen.

Insofern griff das Modell WikiLeaks mit seiner Reduktion auf technische Sicherheit, die offenbar nicht garantierbar ist und auf den mutmaßlichen Schutz durch Öffentlichkeit von Anfang an zu kurz. Ich habe den Eindruck, dass dies aber rasch von den Beteiligten begriffen wurde. Schließlich setzt die isländische IMMI-Initiative im rechtlichen Bereich an, um letztlich das gesellschaftliche Umfeld für Whistleblower und Journalisten freundlicher zu gestalten. Es ist zu hoffen, dass es den Isländern gelingt, auch im europäischen Raum Impulse zu setzen.

Gerade in Deutschland fehlt ein gesetzlicher Whistleblowerschutz. Loyalitätspflichten werden von den Gerichten generell höher bewertet als die Meinungsfreiheit. Das ist ein letztlich vor-aufklärerisches und entwürdigendes Verständnis der Rolle von finanziell Abhängigen.

Danke an die Berliner Gazette für ihre wie immer gut durchdachten Leitfragen – das ist ein Crosspost des dort erschienen Beitrags.

Update: Das PGP-Verständnis von Herrn Leigh in 140 Zeichen: