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Interview-Projekt zu Künstliche Intelligenz und Nachhaltigkeit

Als Acatech mich 2020 für die Plattform Lernende Systeme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit diesem Projekt beauftragte, war die Verbindung von Künstlicher Intelligenz und sozialökologischer Nachhaltigkeit in der öffentlichen Debatte noch kaum präsent. Dabei war die Ausgangslage drängend: Klimakrise und Artensterben fordern Gesellschaften heraus, möglichst schnell klima- und ressourcenfreundliche Lebens- und Produktionsweisen zu fördern. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2021 zur Generationengerechtigkeit im Klimaschutz hat diese Aufgabe an rechtlicher Verbindlichkeit gewonnen.

Die vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ausgerufene Große Transformation muss sozial gerecht verlaufen; ökonomische Prozesse werden sich grundlegend verändern. Eine resiliente Gesellschaft basiert auf der Zusammenarbeit unterschiedlichster Sektoren und Disziplinen. Intelligente Governance-Ansätze können dazu beitragen, dass soziotechnische Lösungsansätze rasch und agil weiterentwickelt werden.

Von September 2020 bis April 2021 führte ich 15 explorativen Interviews mit Expert:innen aus Wissenschaft, Unternehmen und Zivilgesellschaft – aus Informatik und Ingenieurwesen, Ökologie und Geografie, Energie- und Landwirtschaft, Psychologie, Philosophie, Rechts- und Politikwissenschaft sowie Ökonomie. Ausgangspunkt war die Frage, was KI-gestützte Methoden für sozialökologische Nachhaltigkeitsprozesse konkret leisten können. Für jedes Interview gab es vorbereitete Leitfragen; im journalistischen Sinne wurde nachgehakt, aufgebrachte Fragestellungen wurden weiterverfolgt und eingeordnet. Die Gespräche entstanden als eigenständige journalistische Arbeit – inhaltliche Vorgaben oder Bewertungen seitens der Auftraggeber fanden nicht statt.

Die Interviews wurden telefonisch geführt, aufgezeichnet und verschriftlicht; einzelne Details wurden im Nachgang geklärt und mit weiterführenden Quellen, Literaturhinweisen sowie Begleittexten ergänzt. Zu jedem Interview gibt es ein „Essential“ – eine Zusammenfassung des Gesprächsinhalts; für die Online-Veröffentlichung wurden zudem Video-Kurzstatements aufgezeichnet.

Herausforderung Interdisziplinarität

Die Bestandsaufnahme zeigt: Domänenspezifische KI-Anwendungen stecken vielfach noch in den Kinderschuhen und entfalten ihre Transformationskraft erst im Zusammenspiel mit weiteren Faktoren. Ordnet man die angesprochenen Themen den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN (SDGs) zu, wird deutlich, wie übergreifend alle Ansätze sind. Die Hauptherausforderung liegt weniger in der technischen Entwicklung und Anwendung von KI-Methoden, sondern in der kooperativen Erarbeitung interdisziplinärer Konzepte, die in ihren jeweiligen Wissensdomänen überschaubar und effektiv umsetzbar sind.

Viele Gesprächspartner:innen treiben genau das an: Sie wollen über eigene Fachgrenzen hinaus in Kooperation mit anderen schneller und effektiver zur Abmilderung der Klima- und Biodiversitätskrise beitragen – als Wissenschaftlerin und Institutsleiterin, als Aktivist und Konferenz-Initiator, als Entwickler und Unternehmensgründerin. In der Praxis wandelt sich eine anfangs technikzentrierte Handlungsorientierung zu einer problemzentrierten und vielfältigen Herangehensweise. Jessica Heesen benennt den entscheidenden Unterschied: Während ein technikzentrierter Zugang fragt, was die Vor- und Nachteile einer bestimmten Technik seien, stellt ein problemzentrierter Zugang die zu lösende Aufgabe in den Vordergrund.

Die dafür notwendige interdisziplinäre Verständigung braucht Raum und Zeit. Um Brücken zwischen Informatik und Ingenieurwissenschaften einerseits und Klimawissenschaften, Ökologie, Rechts- und Politikwissenschaft sowie Ökonomie andererseits zu schlagen, wurden in den letzten Jahren neue Dialog- und Diskursplattformen organisiert – in Form von Mailinglisten, Call for Papers, Tagungen und Konferenzen. Lynn Kaack und Rainer Rehak haben hier maßgebliche Impulse gesetzt.

Die Interviews stellen nicht nur KI-gestützte Konzepte und Prototypen für Landwirtschaft, Energiewirtschaft und Verkehr vor. Diskutiert werden auch neue Ansätze zur nachhaltigen Gestaltung ökonomischer Wertschöpfungsprozesse – etwa Wege in eine resiliente Kreislaufwirtschaft oder die Entkopplung von Wertschöpfung und Emissionsintensität. Dabei interessiert nicht allein die technische Umsetzbarkeit, sondern auch das Transformationspotenzial mit Blick auf ökonomische und politische Rahmenbedingungen.

Was ist smart?

Ribana Roscher erläutert mit Blick auf eine sogenannte Smart Earth Governance, dass wissensbasierte Modelle meist einen Kompromiss zwischen Detailgrad und Skala erfordern. Datengetriebene KI-Modellierung sei auf großer räumlicher Skala schwer zu verallgemeinern und stoße bei der Sicherstellung wissenschaftlicher Konsistenz an Grenzen. Aussagen zur Daten- und Modellunsicherheit seien daher unverzichtbar.

Rainer Rehak weist darauf hin, dass KI-gestütztes Monitoring kein Selbstzweck bleiben darf: Smart Sensing des Waldzustands, der Landnutzung sowie der Wasserverteilung sei nur dann sinnvoll, wenn die gewonnenen Erkenntnisse mit konkreten Handlungen zum Schutz von Biodiversität und Klima verknüpft werden. Wie Smart Sensing, Nachhaltigkeitszertifizierung und gesetzliche Regulierung zusammenwirken können, zeigt Philipp Kanstinger am Beispiel der Hochseefischerei.

Fragen der Governance

Wiederholt zeigt sich, dass klassische Digitalisierungsfragen auch für KI-Anwendungen zentral bleiben: Data Governance im Sinne von Datenzugriffs- und -verwertungsrechten sowie Monopolisierungstendenzen von Plattformen ziehen sich durch viele Gespräche. Ralf Kalmar erläutert, wie ein Agrardatenraum auf die Referenzarchitektur der International Dataspace-Initiative aufsetzen kann, um Landwirte bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber Saatgut- und Landmaschinenkonzernen zu unterstützen.

Kai Purnhagen erklärt, wie Menschen rechtskonform mit KI-gestützten Nudging-Methoden zu einem nachhaltigeren Leben „gestupst“ werden können. Thomas Liebig zeigt, wie Datenmengen, -strukturen und -kommunikation den CO₂-Fußabdruck eines Verfahrens beeinflussen. Kerstin Fritzsche erläutert, welche regulatorischen Rahmenbedingungen und Anreize perspektivisch für eine grüne, nachhaltigere KI sorgen können.

Auf dem Weg zur Kreislaufwirtschaft

Matthias Gotsch hält ökologisch orientierte KI-Anwendungen für eine sinnvolle Ergänzung in diversen urbanen Anwendungsfeldern – von Mobilität über dezentrale Energieversorgung bis zu Abfall- und Recyclingwirtschaft. Philipp Richard zeigt am Beispiel eines CO₂-Mapping-Projekts für Kommunen, wie wichtig Datenqualität für eine glaubwürdige politische Planungsgrundlage ist.

Im Gespräch mit Janina Nakladal wird deutlich, dass KI-gestütztes Process Mining mit Nachhaltigkeitsbezug in Unternehmen noch nicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette betrieben wird – obwohl dies technisch möglich wäre. Pinar Bilges Projekt EIBA zeigt, dass eine KI-assistierte Kreislaufwirtschaft nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich realisierbar sein dürfte. Hannah Helmke erklärt, welche Rolle ihre Klima-Kennzahl X-Degree Compatibility (XDC) dabei spielen könnte, Unternehmen und KI-Anwendungen auf das 1,5°C- bzw. 2°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens zu optimieren.

Humane KI

Mehrere Interviews berühren das Thema menschenzentrierter KI. Pinar Bilge beschreibt, wie der Mensch in KI-gestützte industrielle Prozesse so eingebunden werden kann, dass er besser informiert entscheidet. Julia Arlinghaus erinnert daran, dass Menschen gerne am System vorbei eigene Entscheidungen treffen – und dass KI-unterstützte, menschenzentrierte Ansätze den Widerspruch zwischen Effizienz, Flexibilität und Nachhaltigkeit auflösen könnten. Jessica Heesen bevorzugt den Begriff der „humanen KI“, um das am Gemeinwohl und der Menschenwürde orientierte Menschenbild unmissverständlicher zu kommunizieren.

Reale KI

Die Gespräche sind von einem optimistischen, aber realistischen Blick geprägt: Unsicherheiten aufgrund mangelnder Datenqualität und begrenzter Rechenkapazität; Schwierigkeiten in der interdisziplinären Kooperation; Herausforderungen durch etablierte Marktmechanismen und als unzureichend wahrgenommene regulatorische Rahmenbedingungen. Auch die Überprüf- und Korrigierbarkeit automatisiert generierter Handlungsempfehlungen sowie der Aufbau und die Pflege qualitativ hochwertiger Datensätze und KI-Modelle sind wiederkehrende Themen – bei begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen.

Nahezu alle Gesprächspartner:innen bestätigen eine Kernaussage des WBGU-Hauptgutachtens „Unsere gemeinsame digitale Zukunft“: Es kommt entscheidend auf eine vorausschauende Schwerpunktsetzung von Förderung und Regulierung an. KI-Anwendungen sind ambivalenter Natur – weitgehend ungerichtet treiben sie die Übernutzung natürlicher Ressourcen an; auf Basis einer klaren sozialökologischen Policy können sie die Große Transformation entscheidend voranbringen. Wie Lynn Kaack für den Energie-, Verkehrs-, Finanz- und Gebäudesektor zeigt, wirken sie dabei auch bei der Policy-Entwicklung und -Evaluierung direkt mit.

Die 15 Interviews erschienen 2021 auf der Plattform Lernende Systeme sowie als Broschüre des BMBF. Sie blieben relevant – weil sie die richtigen Fragen stellten, bevor die Debatte aufgeholt hatte. Christiane Schulzki-Haddouti (2021): KI und Nachhaltigkeit. Ein Diskussionsbeitrag für die Plattform Lernende Systeme, München.

Aktuelle Artikel von mir zu diesen Themenkomplexen finden sich auf dieser Seite.

„Mehr echte Kontrolle“

Interview mit Spiros Simitis. Der Jurist und Datenschutzexperte hält eine radikale Überprüfung der Bestimmungen für unvermeidbar.

Der Bundestag behandelt in den nächsten Wochen eine ganze Reihe von Datenschutzvorhaben. Ist das ein gutes Zeichen für den Datenschutz?

Vordergründig sicherlich, weil eine Reihe durchaus akuter Probleme angegangen wird. Längst fällig ist aber weit mehr: Die geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen radikal überprüft und über weite Strecken neu gestaltet werden.

Wie meinen Sie das?

Den Anfang machten in den 70er Jahren allgemeine Datenschutzgesetze. Sehr bald zeigte sich allerdings, dass sich ein effizienter Datenschutz an konkreten Problembereichen orientieren und auf sie einwirken muss. Doch die mittlerweile immer zahlreicheren bereichsspezifischen Regelungen sind nicht aufeinander abgestimmt und, schlimmer noch, willkommene Ansätze, den Datenschutz gezielt zurückzunehmen. Die offene Zulassung der mit einem der unverzichtbaren Grundsätze des Datenschutzes, der Zweckbindung, unvereinbaren Vorratsdatenspeicherung ist ein Musterbeispiel dafür.

Was wäre Ihrer Meinung nach die Lösung?

Wir brauchen eine allgemeinen Regelung, in der die generell geltenden Datenschutzgrundsätze festgeschrieben werden müssen sowie daran immer wieder gemessene und konsequent aufeinander abgestimmte bereichsspezifische Regelungen.

Die vom jetzt wiedergewählten Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar vor kurzem zur Diskussion gestellte Charta für digitalen Datenschutz und Informationsfreiheit geht doch schon in diese Richtung?

Ohne Zweifel ein wichtiger Ansatz. Mehr denn je kommt es aber unabhängig davon beispielsweise darauf an, unmissverständlich klarzustellen, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten immer die Ausnahme bleiben muss und stets eine gesetzliche Regelung voraussetzt. Erst recht gilt es anders als bisher die Einwilligung der Betroffenen nicht den gesetzlichen Vorschriften gleichzustellen.

Warum?

Allein schon die Erfahrungen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Alltagsgeschäften hätten genügt, um Misstrauen zu wecken. Denken sie zudem an die Abhängigkeit derjenigen, die wie etwa bei einem Arbeitsverhältnis, ihre Daten weitergeben sollen. Und schließlich: Die Einwilligung hat sich als das wirksamste Instrument einer Verarbeitungsstrategie erwiesen, die dazu verhilft, nahezu alle gesetzliche Schranken zu umgehen und alle Daten zu bekommen, die man nur möchte. Sie muss daher auf gesetzlich definierte Fälle beschränkt bleiben.

Die jetzt vorgesehene Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes will Verbrauchern mehr Rechte hinsichtlich des von Auskunfteien betriebenen Scorings geben. Genügen die nun vorgesehenen Regelungen aus Ihrer Sicht?

Nein. Scoring muss lediglich im Kreditbereich akzeptiert und nicht etwa ebenso selbstverständlich bei Arbeitsverhältnissen hingenommen werden. Die Betroffenen müssen zudem immer wissen, wer ihre Daten bekommt, weil sie nur dann sich darauf einstellen und reagieren können. Ausnahmen zugunsten von Auskunfteien sind so gesehen völlig fehl am Platz.

Wie sehen Sie die Verarbeitung von Geodaten?

Geodaten sind genau genommen ein weiterer Schritt in einer längst klar gewordenen Richtung. Sie vervollständigen die Informationen über die Betroffenen, indem diese geortet werden und so auch einen Einblick in weitere Daten wie etwa zu den Vermögensverhältnissen und zum sozialen Umfeld vermitteln.

Inwiefern?

Spätestens hier zeigt sich, dass wir einen Punkt in der Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht haben, der zu wenig zu Kenntnis genommen wird. Als wir in den 70er Jahren begonnen haben, ging es darum, welche Daten überhaupt verarbeitet werden dürfen. Das ist heute sinlos, weil alles schon verarbeitet worden ist.

Welche Konsequenzen hat das?

Mehr und mehr rückt die Vernetzung in den Mittelpunkt der Datenverarbeitung. Mehr und mehr wird sie aber vor diesem Hintergrund auch dafür genutzt, das Verhalten des Einzelnen präventiv zu steuern. Denken Sie an die heftigen Diskussionen über die Gesundheitskarte oder die sich mittlerweile verdichtenden Erfahrungen mit den Informationserwartungen an die Biobanken, Gleichviel, ob es um öffentliche Institutionen oder private Versicherungen geht, der Akzent liegt durchweg auf einer kontinuierlichen Verarbeitung der Daten aktueller oder potentieller Patienten, die primär auf ein Verhalten gerichtet ist, das Krankheitsrisiken möglichst gar nicht erst aufkommen lässt.

Datenschutzkonforme Verfahren und Produkte sollen künftig über ein Audit geprüft werden. Wie beurteilen Sie die geplante Umsetzung?

Der Vorteil liegt auf der Hand. Mit dem Audit wird ein Verfahren anerkannt und gesichert, das eine verlässliche Überprüfung der datenverarbeitenden Stellen gewährleistet. Eben deshalb ist es aber nicht verständlich, wieso es ein Audit nur geben soll, wenn es die verarbeitende Stelle nicht bei den üblichen Anforderungen belässt, sondern die Verarbeitungsvoraussetzungen erhöht. Soll das Audit wirklich den Datenschutz verbessern, muss es immer möglich sein, sich dafür zu entscheiden.

Im Bundesrat gibt es eine SPD-Initiative, die die Einführung eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes vorschlägt. Wie notwendig sehen Sie dieses?

Die Forderung ist alt. Gleich mehrmals hat sich zudem der Bundestag in der Vergangenheit leider vergeblich für ein entsprechendes Gesetz ausgesprochen. Detaillierte Vorschläge hat auch die Internationale Arbeitsorganisation vorgelegt. Wie wichtig eine solche Regelung ist, kann man an Einzelfragen, wie etwa der Erhebung genetischer Daten, ebenso sehen wie an der Notwendigkeit, generell und verbindlich die Grenzen einer Erhebung von Arbeitnehmerdaten bei Dritten oder einer Weitergabe an Außenstehende festzulegen.

Herr Simitis, vermissen Sie angesichts der Fülle der geplanten Gesetzesvorhaben noch etwas?

Eine Reform, die diesen Namen verdient, muss bei der Kontrolle im nicht-öffentlichen Bereich ansetzen, ja sie in den Mittelpunkt stellen. Wie im öffentlichen Bereich muss es keinen Zweifel daran geben, dass es die ureigenste Aufgabe der Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden ist, die nicht-öffentlichen Stellen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten konstant zu überwachen und, wann immer sich Unregelmäßigkeiten andeuten, sofort und nachhaltig einzugreifen. Interne Beauftragte erfüllen so gesehen nur eine Hilfsfunktion, müssen daher mit der externen Kontrollinstanz zusammenarbeiten und sie keineswegs lediglich „in Zweifelsfällen“ anrufen.

Wären Bußgelder eine Lösung?

Noch so hohe Bußgelder sind kein Ersatz für eine echte Kontrolle. Der Datenschutz ist im Zeichen der Vorbeugung entstanden, Bußgelder hingegen sind späte Reaktionen. Kurzum, wenn man nicht die Reform vor allem als Aufgabe versteht, nun endlich eine echte Kontrolle auch im nicht-öffentlichen Bereich zu sichen, kann man den Datenschutz vergessen.

In: Das Parlament. Nr. 50-51 / 08.12.2008 (nicht mehr online)