Archiv der Kategorie: Datenjournalismus

So viel geben die Bundesländer pro Einwohner für den Datenschutz aus

Und hier weitere Zahlen zur Ausstattung der Datenschutz-Aufsicht durch die Politik – diesmal sehr eng angelehnt an den Erwägungsgrund 92 des Europäischen Parlaments zu Datenschutzreform, wonach „die Bevölkerungszahl und der Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten zu berücksichtigen“ sind. Die Fläche des Landes spielt ausdrücklich keine Rolle, ebensowenig die Haushaltslage. Hier also die Berechnung entlang der Bevölkerungszahl:

Ausgaben-Aufsichtsbehörden-Bevölkerung-Bundesland-2015

 

P.S. Bremen ist klar Spitzenreiter, weil es vergleichsweise wenige Einwohner hat und irgendwie eine halbwegs funktionierende Behörde aufstellen muss. Herausragend sind aber Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein.

Hier die Rohdaten:

Bevölkerung 31.12.2013 Budgetansatz Aufsichtsbehörden 2015 Euro pro Bewohner
Bund 80.767.463 6.359.000 € 0,08 €
Baden-Württemberg 10.631.278 1.984.300 € 0,19 €
Nordrhein-Westfalen 17.571.856 3.893.900 € 0,22 €
Bayern 12.604.244 3.115.200 € 0,25 €
Rheinland-Pfalz 3.994.366 1.576.400 € 0,39 €
Niedersachsen 7.790.559 3.517.000 € 0,45 €
Sachsen 4.046.385 2.086.100 € 0,52 €
Brandenburg 2.449.193 1.719.700 € 0,70 €
Schleswig-Holstein 2.815.955 2.088.000 € 0,74 €
Hessen 6.045.425 4.536.700 € 0,75 €
Thüringen 2.160.840 1.658.500 € 0,77 €
Sachsen-Anhalt 2.244.577 1.785.100 € 0,80 €
Saarland 990.718 807.600 € 0,82 €
Hamburg 1.746.342 1.441.000 € 0,83 €
Mecklenburg-Vorpommern 1.596.505 1.417.700 € 0,89 €
Berlin 3.421.829 3.234.100 € 0,95 €
Bremen 657.391 957.000 € 1,46 €

So viel investiert die Politik in den Datenschutz

Das Europäische Parlament hat mit dem Erwägungsgrund 92 der Europäischen Datenschutzreform den Regierungen aufgegeben, dass die Aufsichtsbehörden „über angemessene finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, um ihre Rolle vollständig wahrzunehmen“. Dabei sind „die Bevölkerungszahl und der Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten zu berücksichtigen“.

Eine Formel, die berechnen würde, wie gut eine Aufsichtsbehörde aufgestellt sein muss, gibt es derzeit nicht. Es hat meines Wissens nach auch nie die Anstrengungen für eine systematische Herangehensweise oder Beurteilung gegeben. Es  wird nach Gutdünken und Haushaltslage entschieden, wie viel man seiner Datenschutzaufsicht zugestehen möchte. Dass man an die Angelegenheit durchaus anders herangehen könnte, habe ich versucht in dem Beitrag „Zu kurz gekommen“ in der c’t 17/15 aufzuzeigen. Konservativ auf der Basis der heutigen Ausstattung gerechnet, sind die Behörden um den Faktor 3 bis 5 zu schlecht aufgestellt. Sie sind meiner Auffassung nach deshalb in Hinblick auf die EU-Datenschutzreform nicht voll funktionsfähig.

Zu-Kurz-Gekommen

Das wird natürlich nochmal ganz anders aussehen, wenn man verschiedene Zeitreihen anlegt. Zum vom EU-Parlament angedachten „Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten“ gibt es leider noch keine Zahlen über einen längeren Zeitraum. Die EU-Kommission ist erst seit letztem Jahr dabei, für die Digitale Agenda eine Reihe von Kernzahlen zu erheben. Das Bundesamt für Statistik hat über die letzten Jahren immer wieder die Erhebungsmethoden geändert, sodass hier auch keine durchgängigen Referenzzahlen für die Zeit vor 2005 existieren.  Mehr dazu hier in Bälde.

Derzeit suche ich verschiedene Möglichkeiten, doch zu einer besseren Berechnung zu kommen. Eine aktuelle Erhebung zeigt etwa die Relation zwischen Budgetansatz des laufenden Jahres und den laufenden Ausgaben des Gesamthaushalts des Vorjahres:

Datenschutz-Aufsichtsbehörden-Gesamthaushalt-2014-Ranking


Anmerkung vom 28.8.: Die ursprüngliche Grafik musste wegen eines  Formelfehlers ausgetautscht werden.