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Wolfgang Blau dekonstruiert sieben Branchenmythen

Wolgang Blau: Die sieben Branchenmythen zum Zustand des Journalismus from Carta on Vimeo.

Die sieben Mythen nach Wolfgang Blau:

1. Blogs stellen eine Gefahr für taditionelle, kommerzielle Medien dar.
2. Google ist schuld am Niedergang der Tageszeitungen.
3. Nur Print- und Broadcastmedien können für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Meinungspluralismus sorgen.
4. Der Online-Journalismus hat noch kein Geschäftsmodell.
5. Das Internet begünstigt eine Boulevardisierung des Journalismus.
6. Ohne öffentlich-rechtliche Online-Auftritte hätten die kommerziellen Websites in Deutschland sehr viel bessere Chancen, profitabel zu werden.
7. Mit dem wirtschaftlichen Niedergang einiger klassischer Medien droht auch ein Niedergang des Journalismus und eine substantielle Gefahr für die Demokratie.

via Carta

Das Recht auf Öffentlichkeit

Auf dem zehnten Weltsozialforum in Dakar wurde im Februar folgende Erklärung zum Grundrecht auf Kommunikation verabschiedet:

We, actors in the field of alternative information as well as citizen activists who use communication as a tool for social transformation:

Note that, in a global context:

  • information is held in a stranglehold by political, economic and industrial forces and is manipulated by the governments and States;
  • freedom of expression is being denied, thwarted or repressed;
  • there is little or no guarantee for an unfettered access to information for all citizens;
  • a violent repression is unleashed upon citizens and actors in the field of information;
  • information is being commodified and standardized;
  • there is an increasing distrust by public opinion regarding information conveyed by the mainstream media.

We also note, particularly in Africa:

  • an almost total absence of laws favouring citizens’ access to information;
  • freedom of expression and freedom of the press being undermined by repressive laws;
  • hindrances and restrictions, if not outright censorship, placed upon communities who wish to establish community media.
  • At the same time, we see new perspectives opening up, in the face of this disturbing situation:
  • a greater awareness and ability by citizens to participate in the production and circulation of information in order to promote social justice;
  • the emergence of alternative media and the stepping unto the stage of citizens who contribute to social and political change, as evidenced by recent events in Tunisia and Egypt.

We declare that the right to communicate is a fundamental right and a common good of humanity.

We commit ourselves to:

  • defend, support and promote all initiatives that ensure and extend the right to communication and information as a fundamental human right;
  • building advocacy for a legislative and regulatory framework for public, alternative and community media, including ensuring among others a better right to airwave-access and broadcasting options;
  • recognize and protect the actors and activists involved in information and communication around the world;
  • create and strengthen synergies between all actors and activists working towards social transformation;
  • promote accessibility and popular ownership/mastery of media and information/communication technology by all citizens, without restriction of gender, class or origin;
  • promote mechanisms for ongoing communication between the various actors, participants and organizers of social forums, including the „extended“ Social Forum as well as the various experiences of shared communication.
  • support the development and strengthening of community and alternative media;
  • combat censorship and guarantee freedom of expression on the Internet;
  • work towards the elaboration of a model that ensures the viability, sustainability and independence of the alternative media;
  • give a central place to issues of communication rights in the thematic spaces of social forums.

Action Plan:

  • Center our information campaigns and awareness-raising activities on key issues that are on the international agenda (Rio+20, G8, G20, Palestine Forum, Durban, etc.).
  • Organize a World Forum of Free and Alternative Media in 2012, as part of the WSF process.
  • As actors of communication, we clearly state our support for the Tunisian and Egyptian peoples, we call on their governments to lift censorship and to stop the repression against all citizens and actors in the field of information.
  • We also call on all actors of social change and to unite our forces in the struggle for the right to information and communication, without which no change is possible.

via medienmagazin.net

3 Gründe, warum Facebooks „Gefällt mir“-Button bei mir keine Chance hat

Gerade hat sich ein Leser darüber mokiert, dass es keinen „Gefällt mir“-Button gibt. Interessanterweise hat Akismet den Kommentar gleich in den Spam-Ordner verschoben. Dennoch eine Erklärung, weil ich diesen Button nahezu überall inzwischen antreffe:

Diesen Button gibt es auf meinen Seiten nicht und es wird ihn auch künftig nicht geben.

Auch wenn es mir natürlich gefallen würde zu sehen, wem hier ein Artikel gefällt. Aber es gibt ja auch noch die Kommentarleiste.

Es gibt dafür verschiedene Gründe, die ich in meiner Berichterstattung schon aufgeschlüsselt habe. Kurz aufgezählt sind es folgende:

  1. Der Button setzt Cookies auf die Rechner der Besucher und verfolgt sie damit quer durch das Netz. Wenn die Besucher gleichzeitig bei Facebook sind, kann Facebook erfahren, was sie im Netz sonst so tun. Arnold Rosendaal hat in seinem Paper beschrieben, wie das funktioniert und es gefällt mir nicht.
  2. Facebook hat erst kürzlich den „Gefällt mir“-Button in einen Share-Button verwandelt. Damit sorgt jeder Klick dafür, dass ein Eintrag auf der eigenen Facebook-Pinnwand erscheint. Als Blog-Betreiberin finde ich das natürlich toll. Aber es ist wieder ein Beispiel dafür, wie Facebook seine Datenbank nach Belieben umfunktioniert. Das Datenschutz-Prinzip der „Zweckbindung“ wird so immer wieder ausgehebelt. Das ist etwas, was mich als Facebook-Nutzerin nicht gefällt.
  3. Facebook erstellt über den Button eine alternative Bewertungsstruktur im Netz. Da nicht alle Suchmaschinen diese deep links auswerten können, wird sich nach und nach die Gewichtung der Relevanz von Artikeln verschieben. Facebook seinerseits bestimmt darüber, wer die Links auswerten darf und wer nicht. Bing zum Beispiel darf, Google nicht. Das verstößt gegen das Prinzip der Offenheit, das für die Architektur des Internets wesentlich ist.

All das verstößt gegen fundamentale Prinzipien, die ich für das Internet lebensnotwendig halte. Ich kann daher diesen Button nicht unterstützen.

Für ein Optimum an Transparenz

Gespräch mit Horst Pöttker, Professor für Journalistik an der TU Dortmund und Vorsitzender des Vereins zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle

M | Ist das, was WikiLeaks tut, Journalismus?

HORST PÖTTKER | Das würde ich nicht sagen, da hierzu auch die Auswertung von Quellen gehört. WikiLeaks verschafft Journalisten allerdings Zutritt zu großen Mengen an Quellen und Daten, was für eine journalistische Tätigkeit wichtig ist.

M | Einige wenige, aber zentrale Informationen hat WikiLeaks durchaus selbst analysiert.

PÖTTKER | Das würde ich schon zum Journalismus rechnen. WikiLeaks ist eine Institution, die aus dem journalistischen Blickwinkel handelt. Aber das, was Journalismus ausmacht, wenn es sich nicht um einzelne Auswertungen handelt, erfüllt WikiLeaks nicht vollständig. Wenn man 251.000 Dokumente für bestimmte Medien öffnet und dann sukzessive paketweise veröffentlicht, ist damit ein Selektionsvorgang verbunden. Dieses Vorgehen kann man als journalistisch bezeichnen. Im Wesentlichen ist es eine Tätigkeit, die für Journalisten enorm wichtig ist und aus dem professionellen Interesse von Journalisten erfolgt, aber selbst noch nicht Journalismus ist. Dazu würde nämlich auch die journalistische Darstellung gehören.

M | Genießt WikiLeaks damit bereits denselben Schutz wie journalistische Organisationen?

PÖTTKER | Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Man muss keine Ausbildung durchlaufen haben. In der NS-Zeit musste man einer entsprechenden Kammer angehören, um als Journalist tätig sein zu dürfen. Das ist heute nicht der Fall. Insofern ist es immer mit einer Interpretationsbandbreite verbunden, ob Personen oder Institutionen diesen Status genießen dürfen und damit das Recht haben, Informanten zu schützen. Bei WikiLeaks würde ich sagen: Ja, dieses Recht ist gegeben. Die Gerichte haben immer das Öffentlichkeitsprinzip hochgehalten – und die Betreiber von WikiLeaks als journalistischer Institution haben insofern auch das Recht gegenüber einem Richter die Auskunft über ihre Informanten zu verweigern.

M | US-Politiker fordern, die New York Times ähnlich wie WikiLeaks wegen Geheimnisverrat zu belangen. Wie sorgfältig müssen Journalisten mit Geheimnissen umgehen?

PÖTTKER | Ja, natürlich. Es gibt Grenzen der Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz festgelegt. Militärische Geheimnisse, die die Sicherheit des eigenen Landes gefährden, darf man als Journalist nicht verraten. Das sehe ich aber bei den bislang veröffentlichten Dokumenten nicht gegeben. Einschätzungen von Diplomaten gefährden noch nicht die Sicherheit eines Landes. Grundsätzlich gibt es Grenzen: Aber sogar im Fall der Spiegel-Veröffentlichung „Bedingt abwehrbereit“ von 1963 hatten die obersten Bundesgerichte entschieden, dass dies nicht der Fall war. Sie hatten das Öffentlichkeitsprinzip höherrangig bewertet. Augstein und andere wurden dann rehabilitiert.
Journalisten sind nur an das Recht gebunden. Sie sind keine Politiker und sollten sich auch nicht als Personen mit politischer Verantwortung sehen. Das ist seit 1945 vorbei. Es ist nicht die journalistische Aufgabe Öffentlichkeit herzustellen, die dem Staat nützt, sondern Öffentlichkeit im Sinne eines Optimums an Transparenz. Dies allerdings wird durch Persönlichkeitsrechte und andere Grenzen eingeschränkt. Aber bei WikiLeaks kann ich nichts Entsprechendes erkennen.

M | Was ist jedoch, wenn die Veröffentlichungen tatsächlich die Arbeit von Sicherheitsbehörden beeinträchtigen?

PÖTTKER | Öffentlichkeit ist in der Tradition der Aufklärung keine Bedrohung, sondern ein Schutz und ein Menschenrecht. Missstände gedeihen nur hinter verschlossenen Türen. Öffentlichkeit schützt auch vor Missständen und Verbrechen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir das in den letzten Jahrzehnten vergessen haben. Wir denken zu oft an Öffentlichkeit als Bedrohung und zu wenig an die Funktion von Öffentlichkeit, Missstände zu verhindern.

M | Das Amtsgeheimnis hat hier ja auch eine jahrhundertelange Tradition.

PÖTTKER | Wir haben seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz und Journalisten sollten sich öfter dieses Gesetzes bedienen. Behörden sind auskunftspflichtiger als die Praxis hier in Deutschland zeigt. Behörden oder Gerichte schieben manchmal den Datenschutz vor, um keine Akteneinsicht zu gewähren. Wir haben ja auch im Pressekodex einschränkende Aussagen zur verdeckten Recherche. Sie kann gerechtfertigt sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. In den USA ist das anders. Da wird verdeckte Recherche auch von den Verlagen selbst härter sanktioniert. Das liegt daran, dass Behörden stärker zur Auskunft verpflichtet sind.

M | Angenommen eine deutsche Zeitung hätte die 251.000 Depeschen erhalten. Wie hätte sie damit umgehen müssen?

PÖTTKER | Es wäre vernünftig gewesen, wenn die Zeitung die Dokumente so schnell wie möglich angesehen hätte und dann die für Deutschland relevanten Dokumente in journalistisch aufbereiteter Form veröffentlicht hätte. Den Rest hätte sie auf ihrer Homepage einstellen können, damit andere Journalisten die Dokumente auch verwenden können.

M | Wie beurteilen Sie die Entscheidung von WikiLeaks, nur fünf ausgewählten journalistischen Medien Einblick in die 250.000 Depeschen zu gewähren. Hat der Spiegel damit jetzt nicht auf Monate voraus einen Informationsvorsprung?

PÖTTKER | Das sehe ich problematisch im Sinne der Richtlinie 1.1 des Pressekodex, die Exklusivverträge untersagt. WikiLeaks schafft ja nur die Voraussetzung für Journalismus, doch diese sollte für alle geschaffen werden. Hier kann man eine Verletzung der Richtlinie 1.1 sehen – insofern könnte man Beschwerde einlegen. Es gibt übrigens nur sehr wenige Beschwerden, die sich auf die Richtlinie 1.1 beziehen.

M | Der Guardian hat mit der New York Times Unterlagen geteilt, die diese von WikiLeaks nicht bekam. Verzerrt es nicht den Wettbewerb, wenn wenige Verlage derart exklusiv bedient werden?

PÖTTKER | Ich argumentiere nicht als Ökonom. Was mich interessiert, ist die Herstellung von Öffentlichkeit. Da sind diese Exklusivitätsgeschichten problematisch. Man geht oftmals davon aus, dass Kommerzialität und Publizität einander ausschließen. Das denke ich nicht so, weil es ja auch um die Frage geht, wie das größtmögliche Publikum zu erreichen ist.

Gespräch: Christiane Schulzki-Haddouti

Crosspost aus M – Menschen Machen Medien 1-2/2011