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Für ein Optimum an Transparenz

Gespräch mit Horst Pöttker, Professor für Journalistik an der TU Dortmund und Vorsitzender des Vereins zur Förderung der publizistischen Selbstkontrolle

M | Ist das, was WikiLeaks tut, Journalismus?

HORST PÖTTKER | Das würde ich nicht sagen, da hierzu auch die Auswertung von Quellen gehört. WikiLeaks verschafft Journalisten allerdings Zutritt zu großen Mengen an Quellen und Daten, was für eine journalistische Tätigkeit wichtig ist.

M | Einige wenige, aber zentrale Informationen hat WikiLeaks durchaus selbst analysiert.

PÖTTKER | Das würde ich schon zum Journalismus rechnen. WikiLeaks ist eine Institution, die aus dem journalistischen Blickwinkel handelt. Aber das, was Journalismus ausmacht, wenn es sich nicht um einzelne Auswertungen handelt, erfüllt WikiLeaks nicht vollständig. Wenn man 251.000 Dokumente für bestimmte Medien öffnet und dann sukzessive paketweise veröffentlicht, ist damit ein Selektionsvorgang verbunden. Dieses Vorgehen kann man als journalistisch bezeichnen. Im Wesentlichen ist es eine Tätigkeit, die für Journalisten enorm wichtig ist und aus dem professionellen Interesse von Journalisten erfolgt, aber selbst noch nicht Journalismus ist. Dazu würde nämlich auch die journalistische Darstellung gehören.

M | Genießt WikiLeaks damit bereits denselben Schutz wie journalistische Organisationen?

PÖTTKER | Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Man muss keine Ausbildung durchlaufen haben. In der NS-Zeit musste man einer entsprechenden Kammer angehören, um als Journalist tätig sein zu dürfen. Das ist heute nicht der Fall. Insofern ist es immer mit einer Interpretationsbandbreite verbunden, ob Personen oder Institutionen diesen Status genießen dürfen und damit das Recht haben, Informanten zu schützen. Bei WikiLeaks würde ich sagen: Ja, dieses Recht ist gegeben. Die Gerichte haben immer das Öffentlichkeitsprinzip hochgehalten – und die Betreiber von WikiLeaks als journalistischer Institution haben insofern auch das Recht gegenüber einem Richter die Auskunft über ihre Informanten zu verweigern.

M | US-Politiker fordern, die New York Times ähnlich wie WikiLeaks wegen Geheimnisverrat zu belangen. Wie sorgfältig müssen Journalisten mit Geheimnissen umgehen?

PÖTTKER | Ja, natürlich. Es gibt Grenzen der Pressefreiheit. Das ist im Grundgesetz festgelegt. Militärische Geheimnisse, die die Sicherheit des eigenen Landes gefährden, darf man als Journalist nicht verraten. Das sehe ich aber bei den bislang veröffentlichten Dokumenten nicht gegeben. Einschätzungen von Diplomaten gefährden noch nicht die Sicherheit eines Landes. Grundsätzlich gibt es Grenzen: Aber sogar im Fall der Spiegel-Veröffentlichung „Bedingt abwehrbereit“ von 1963 hatten die obersten Bundesgerichte entschieden, dass dies nicht der Fall war. Sie hatten das Öffentlichkeitsprinzip höherrangig bewertet. Augstein und andere wurden dann rehabilitiert.
Journalisten sind nur an das Recht gebunden. Sie sind keine Politiker und sollten sich auch nicht als Personen mit politischer Verantwortung sehen. Das ist seit 1945 vorbei. Es ist nicht die journalistische Aufgabe Öffentlichkeit herzustellen, die dem Staat nützt, sondern Öffentlichkeit im Sinne eines Optimums an Transparenz. Dies allerdings wird durch Persönlichkeitsrechte und andere Grenzen eingeschränkt. Aber bei WikiLeaks kann ich nichts Entsprechendes erkennen.

M | Was ist jedoch, wenn die Veröffentlichungen tatsächlich die Arbeit von Sicherheitsbehörden beeinträchtigen?

PÖTTKER | Öffentlichkeit ist in der Tradition der Aufklärung keine Bedrohung, sondern ein Schutz und ein Menschenrecht. Missstände gedeihen nur hinter verschlossenen Türen. Öffentlichkeit schützt auch vor Missständen und Verbrechen. Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir das in den letzten Jahrzehnten vergessen haben. Wir denken zu oft an Öffentlichkeit als Bedrohung und zu wenig an die Funktion von Öffentlichkeit, Missstände zu verhindern.

M | Das Amtsgeheimnis hat hier ja auch eine jahrhundertelange Tradition.

PÖTTKER | Wir haben seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz und Journalisten sollten sich öfter dieses Gesetzes bedienen. Behörden sind auskunftspflichtiger als die Praxis hier in Deutschland zeigt. Behörden oder Gerichte schieben manchmal den Datenschutz vor, um keine Akteneinsicht zu gewähren. Wir haben ja auch im Pressekodex einschränkende Aussagen zur verdeckten Recherche. Sie kann gerechtfertigt sein, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. In den USA ist das anders. Da wird verdeckte Recherche auch von den Verlagen selbst härter sanktioniert. Das liegt daran, dass Behörden stärker zur Auskunft verpflichtet sind.

M | Angenommen eine deutsche Zeitung hätte die 251.000 Depeschen erhalten. Wie hätte sie damit umgehen müssen?

PÖTTKER | Es wäre vernünftig gewesen, wenn die Zeitung die Dokumente so schnell wie möglich angesehen hätte und dann die für Deutschland relevanten Dokumente in journalistisch aufbereiteter Form veröffentlicht hätte. Den Rest hätte sie auf ihrer Homepage einstellen können, damit andere Journalisten die Dokumente auch verwenden können.

M | Wie beurteilen Sie die Entscheidung von WikiLeaks, nur fünf ausgewählten journalistischen Medien Einblick in die 250.000 Depeschen zu gewähren. Hat der Spiegel damit jetzt nicht auf Monate voraus einen Informationsvorsprung?

PÖTTKER | Das sehe ich problematisch im Sinne der Richtlinie 1.1 des Pressekodex, die Exklusivverträge untersagt. WikiLeaks schafft ja nur die Voraussetzung für Journalismus, doch diese sollte für alle geschaffen werden. Hier kann man eine Verletzung der Richtlinie 1.1 sehen – insofern könnte man Beschwerde einlegen. Es gibt übrigens nur sehr wenige Beschwerden, die sich auf die Richtlinie 1.1 beziehen.

M | Der Guardian hat mit der New York Times Unterlagen geteilt, die diese von WikiLeaks nicht bekam. Verzerrt es nicht den Wettbewerb, wenn wenige Verlage derart exklusiv bedient werden?

PÖTTKER | Ich argumentiere nicht als Ökonom. Was mich interessiert, ist die Herstellung von Öffentlichkeit. Da sind diese Exklusivitätsgeschichten problematisch. Man geht oftmals davon aus, dass Kommerzialität und Publizität einander ausschließen. Das denke ich nicht so, weil es ja auch um die Frage geht, wie das größtmögliche Publikum zu erreichen ist.

Gespräch: Christiane Schulzki-Haddouti

Crosspost aus M – Menschen Machen Medien 1-2/2011

Anonyme Depots

In den letzten Wochen gingen eine Reihe von Internetplattformen und Verlagsdienstleistungen an den Start, die sich WikiLeaks zum Vorbild nehmen. Prominent kündigten etwa die WikiLeaks-Dissidenten Daniel Berg-Domscheit und Herbert Snorrason einen Nachfolgedienst mit einer neuen Konzeption an: Openleaks.org.

OpenLeaks soll Journalisten, Gewerkschaften und Menschenrechtsgruppen die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen, damit Informanten ihre Informationen anonym deponieren können. Damit nehmen die Entwickler der Technik kein juristisches Risiko auf sich – es verbleibt traditionell bei denen, die die Materialien verwenden: Den Journalisten. Diskussionen darüber, ob eine solche Plattform „journalistisch“ sei, erübrigen sich dann. Ebenso die Entscheidung, wie und wann die Dokumente veröffentlicht werden sollen. Die Technik soll kostenfrei zur Verfügung stehen. Medienorganisationen sollen jedoch eine „Infrastrukturspende“ entrichten. Die Rede ist von monatlich zwischen 200 und 500 Euro, die die jährlichen Kosten von schätzungsweise 100.000 Euro decken sollen. Demnächst soll der Probebetrieb starten.

In Deutschland stellte Der Westen bereits einen Leserservice namens „Dateiupload“ bereit, den Informanten anonym nutzen können, sowie eine anonyme E-Mail-Kontaktmöglichkeit. Beide Funktionen werden über ein Webformular realisiert. In dem einen Fall kann man eine Datei hochladen, in dem anderen Fall eine Nachricht schicken. Dass so etwas auch für die Lokalpresse sinnvoll sein kann, hatte sich im August 2010 gezeigt, als auf WikiLeaks Dokumente zur Planung der Loveparade in Duisburg veröffentlicht worden waren. Seitdem WikiLeaks nur noch die US-Depeschen veröffentlicht, gibt es außer Cryptome keine bekannten Alternativen mehr für Informanten. Eine Veröffentlichung garantiert die WAZ allerdings nicht.

Die WAZ hat einige technische Vorkehrungen getroffen: „Unsere Datenleitungen sind elektronisch gesichert. Niemand wird Sie enttarnen können“, verspricht Recherche-Leiter David Schraven. In der Tat nutzt die WAZ-Gruppe eine SSL-Verschlüsselung für ihre Verbindung. Auch sollen die Dateien mit GnuPG, einer Open-Source-Variante des berühmten und immer noch sicheren Kryptoprogramms „Pretty Good Privacy“ verschlüsselt werden. Wirklich sicher ist das aber auch noch nicht: Jeder Besucher hinterlässt nämlich auf dem Server der Website mit seiner IP-Adresse eine Spur, die zur Identifizierung genutzt werden kann. Nutzer, die wirklich anonym bleiben wollen, sollten daher dafür sorgen, dass ihre IP-Adresse verschleiert wird, wenn sie die Website besuchen. Das geht über Dienste wie JAP: Die JAP-Rechner, die unter anderem vom schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzzentrum betrieben werden, verschleiern über mehrere Stufen, welchen Internet-Zugangsserver ein Informant verwendet. Einen entsprechenden Hinweis darauf gibt es auf der Website des Westens aber nicht.

In Brüssel haben indessen Journalisten selbst das Heft in die Hand genommen und zusammen mit Aktivisten und Kommunikationsprofis „BrusselsLeaks.com“ gegründet. Die Idee dahinter war, dass Journalisten zwar gute Kontakte zu möglichen Informanten in den Behörden und Lobbyvereinigungen in Brüssel pflegen. Da die Verbindungen jedoch in der Regel bekannt sind, ist es für diese riskant, die Informationen weiterzugeben. Anders wäre dies, so das Kalkül, wenn die Daten durch einen Trichter kommen und dann verteilt werden. Eine Art Datenwäsche sozusagen. Anonymität wird auf Wunsch versprochen. Das Ziel ist hochgesteckt: Aufgedeckt werden sollen „die vor Ort gesammelten Informationen, die die innere Funktionsweise der EU zentral abbilden“.

Zu Beginn bot BrusselsLeaks eine Datenübermittlung nur über ein gesichertes Webformular an, das auf WordPress-Software beruht sowie E-Mail-Kontakt über den kanadischen Dienstleister Hushmail. com, der E-Mails verschlüsselt. Wie auch beim Westen gibt es keinen Hinweis darauf, dass die IP-Adressen der Besucher letztlich nicht geschützt sind. Welche Technik „Brussels Leaks“ letztendlich einsetzen wird, ist noch ungewiss. Bislang gibt es nur eine Ankündigung, die ein großes Medienecho erfuhr. Bis auf Weiteres sind die Macher auf Tauchstation gegangen.

Ähnliche Ankündigungen und Protoypen gibt es inzwischen auch für Indonesien in Form eines „Indoleaks“, das einen E-Mail-Kontakt über Googlemail anbietet. In Bulgarien ging „Balkanleaks.eu“ an den Start. Wikispooks.com wiederum basiert auf der Mediawiki-Software. Sie bietet PGP-verschlüsselten E-Mail-Kontakt sowie einen SSL-gesicherten anonymen Datei-Upload an. Dabei versichert sie, keine IP-Adressen zu protokollieren. Diese Website richtet sich an Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden sowie Freunde von Verschwörungstheorien.

Ob diese Plattformen und Dienstleistungen auf der Bugwelle von WikiLeaks für den Journalismus erfolgreich sein werden, ist ungewiss. Seit Jahren gibt es etwa die so genannte Privacybox der German Privacy Foundation, einer Art geschützten digitalen Briefkasten. 2.000 Personen aus Deutschland, Frankreich, Spanien und Russland nutzen zurzeit die etwa 3.000 sicheren Postfächer. Deutsche Medien haben dieses Angebot bislang nicht angenommen.

Crosspost aus M – Menschen Machen Medien, 1-2/2011