Archiv der Kategorie: Öffentlichkeit

Zahlenspielerei zu Aufsichtsbehörden, die IT-Grundrechte wahren sollen

Geht man davon aus, dass die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für

  • das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung,
  • das Grundrecht auf Informationsfreiheit und
  • das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

zuständig sind, kann man erwarten, dass sie entsprechend ausgestattet sind. Welche Anhaltspunkte lassen sich zahlentechnisch dafür finden, dass sie das sind?

Zum Beispiel das Personal:  In Summe verfügen die Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern über 444 Stellen. Eine Aufstockung ist nicht geplant (Jahr 2013, Quelle: BfDI Pressestelle und Datenschutzbarometer 2013).

 

Kernpersonal Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Bundesland 2011 2012 2013
Baden-Württemberg 26,2 26,2 26,2
Bayern 42 45 46
Berlin 39 39 34
Brandenburg 23 22 22
Bremen k.A. k.A. k.A.
Hamburg 17,05 18,6 15,8
Hessen 43 43 35,2
Mecklenburg-Vorpommern 14 14 14
Niedersachsen 17,5 17,5 17,5
Nordrhein-Westfalen 53 53 53
Rheinland-Pfalz 18,5 18,5 17,5
Saarland k.A. k.A. k.A.
Sachsen 21 22 22
Sachsen-Anhalt 21 16 16
Schleswig-Holstein 22,25 22,25 22,25
Thüringen 15 15 15
Bund 81 89 87,5
Summe 453,5 461,05 443,95

Vergleichen wir das mit der Personalausstattung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Das verfügt über 579 Stellen, eine Aufstockung um weitere 216 Stellen ist geplant (Quelle: BSI-Pressestelle). In Summe wären das 795 Stellen. Das BSI ist allerdings nur für

  • das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

zuständig.

Summa summarum: Das BSI verfügt jetzt über 130 Prozent mehr Stellen als alle behördlichen Datenschutzbeauftragten zusammen. Würde man das an den zu wahrenden Grundrechten messen – wären das dreimal so viel.

Sehen wir uns rein mengenmäßig an, was die Datenschutz-Aufsichtsbehörden in ihren Tätigkeitsberichten in einem meist zweijährlichen Zyklus produzieren:

 Tätigkeitsberichte Zeitraum Seiten
Bund Jahre 2011-2012 266
Baden-Württemberg Jahre 2012-2013 169*
Bayern öffentlich Jahre 2013-2014 258*
Bayern nicht-öffentlich Jahre 2013-2014 180
Berlin Jahr 2014 200
Brandenburg Jahre 2012-2013 234
Bremen Jahr 2014 132
Hamburg Jahre 2012-2013 277
Hessen Jahre 2012-2013 343
Mecklenburg-Vorpommern Jahre 2012-2013 146
Niedersachsen Jahre 2011-2012 140
NRW Jahre 2013-2014 157
Rheinland-Pfalz Jahre 2012-2013 162
Saarland Jahre 2013-2014 198
Sachsen Jahre 2011-2013 151
Sachsen-Anhalt Jahre 2011-2013 189*
Schleswig-Holstein Jahre 2013-2014 165
Thüringen Nicht-öffentlich Jahre 2011-2013 142
Thüringen öffentlich Jahre 2011-2013 251*
 Summe   3760
Ausgleich zweijähriger Berichtzyklus 332
Summe nach Ausgleich   4092

Nach einer Auswertung der aktuellsten Berichte kommt man auf 4.092 Seiten 

– abzüglich aufblähender Anhänge (*), ohne Berücksichtigung auf das Seitenformat und einem Ausgleich für die Berichte, die in Bremen und Berlin jährlich abgegeben werden.

Setzen wir das wieder in Bezug auf das BSI:

Theoretisch müsste das BSI entsprechend seiner Personalausstattung 5.336 Seiten produzieren. Passen wir diese Zahl großzügig auf das von ihm vertretene Grundrecht mit „geteilt durch 3“ grob an, kommen wir auf 1788 Seiten.

Was aber produziert das BSI tatsächlich? Der letzte Jahresbericht war gerade 49 Seiten lang – wobei durch etliche leere Seiten (Kapitelüberleitungen, etc.) das Volumen Design-technisch etwa um 11 Seiten aufgebläht wurde. Aber wir bereinigen hier nicht: Wir nehmen die 49 Seiten und setzen sie in Bezug auf die 1.788 Soll-Seiten – das wären dann 2,75 Prozent dessen, was die Kollegen in den Datenschutz-Aufsichtsbehörden produzieren.

Klassisch gerechnet, also ohne Berücksichtigung der Grundrechte-Vertretung, produziert das BSI aber nur 1,2 Prozent des Umfangs der Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Denkt man an die gesetzliche vorgeschriebene Bürger-Orientierung der Behörde („BSI für Bürger“) gibt es noch etwas Luft nach oben. Oder macht die, gemessen an der Transparenz der Behörde,  nur 1,2 Prozent aus? Mal locker korreliert.

Snowden-Berichterstatter über den Status Quo

Eine 44-minütige Diskussion vom 21. März 2014 über die gegenwärtige Lage der Snowden-Berichterstatter Barton Gellman von der Washington Post, Glenn Greenwald von The Intercept und Laura Poitras. Moderiert wurde sie von Roger Cohen von der New York Times im Rahmen der Konferenz „Sources+Secrets: A Conference on the Press, The Government & National Security“. Durchgeführt wurde sie mittels Skype.

Thematisiert wird die Frage, was Greenwald und Poitras erwartet, sollten sie in die USA zurückkehren – und wie stark die Regierung zur Pressefreiheit steht. Es geht um journalistisches Selbstverständnis, Leaking und andere nahe liegenden Fragen.

via Cuny

Leaking-Sites und Plagiatewikis: Erweiterung der Öffentlichkeit

Plattformen wie Wikileaks oder das Guttenplag-Wiki werden nicht von Journalisten, sondern von Aktivisten und aus der Zivilgesellschaft heraus betrieben. In einer neuen Arbeitsteilung dienen sie ebenso der Herstellung von Öffentlichkeit.

In älteren Modellen der Medientheorie stellen Massenmedien Öffentlichkeit her, über die sich Bürger informieren können. Sie üben eine Gatekeeper-Rolle aus, in dem sie bestimmen, was öffentlich präsentiert wird. Seitdem zivilgesellschaftliche Organisationen und Bürger im Internet ihre Anliegen und Themen über verschiedene Dienste auf einfache Weise veröffentlichen können, hat sich das geändert. In Diskursen, die mit Schlagwörtern wie „Blogger versus Journalisten“ oder „Wikileaks versus Zeitungen“ arbeiteten, wurde das Unbehagen journalistischer Akteure an den neuen kommunikativ-medialen Verhältnissen deutlich. Sie geben vor, es sei ein neues Konkurrenzverhältnis entstanden, das zu Qualitätsverlusten führe und das ethische und professionelle Standards verletze, ja letztlich den Journalismus und damit die Demokratie gefährde.
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Obama über Informations- und Pressefreiheit

In seiner Rede „A Moment for Opportunity“ hielt Obama die Informations- und Pressefreiheit hoch:

Through our efforts we must support those basic rights to speak your mind and access information. We will support open access to the Internet, and the right of journalists to be heard – whether it’s a big news organization or a blogger. In the 21st century, information is power; the truth cannot be hidden; and the legitimacy of governments will ultimately depend on active and informed citizens. Such open discourse is important even if what is said does not square with our worldview.

Hier eine Auswertung von Wordle:

Lawrence Lessig gegen zu viel Transparenz

Leider erst heute auf diesen absolut lesenswerten Text von Lawrence Lessig aus dem Jahr 2009 gestoßen, der sich gegen ein Zuviel an Transparenz wendet: „Against transparency„. Es gibt zu viele Stellen, die zitierenswert wären. Diese aber, die vor einem unreflektierten Gebrauch von „Open Data“ für „Open Government“ warnt, ist für seinen Text Programm:

As Congress complies with the clear demands of transparency, and as coders devise better and more efficient ways to mash-up the data that Congress provides, we will see a future more and more inundated with claims about the links between money and results. Every step will have a plausible tie to troubling influence. Every tie will be reported. We will know everything there is to know about at least the publicly recordable events that might be influencing those who regulate us. The panopticon will have been turned upon the rulers.

Presserat lehnt Wikileaks-Beschwerde ab

Der Presserat lehnte heute in nicht-öffentlicher Sitzung die Beschwerde gegen den Spiegel ab. In seiner Pressemitteilung, die ich heute per E-Mail erhielt, heißt es dazu:

Eine Journalistin hatte sich beim Deutschen Presserat über die exklusive Berichterstattung des Spiegel über tausende von Wikileaks recherchierte Dokumente beschwert. Der Spiegel, die New York Times, der Guardian, El Pais und Le Monde hatten diese Dokumente des amerikanischen Außenministeriums exklusiv von Wikileaks erhalten. Die Journalistin monierte, dass der Spiegel einen exklusiven Zugang zu den Dokumenten hatte und dadurch eine Monopolstellung einnehme. Andere Journalisten hätten mangels Zugang zu den Unterlagen nicht berichten können. Das Magazin entgegnete mit dem Hinweis darauf, es weder zur Bedingung für eine Zusammenarbeit mit Wikileaks gemacht, noch darauf gedrängt zu haben, dass andere Medien vom Zugang zu den Unterlagen ferngehalten werden sollten.

Der Beschwerdeausschuss hat die Beschwerde heute als unbegründet zurückgewiesen. In Ziffer 1 Richtlinie 1.1 des Pressekodex heißt es:

Richtlinie 1.1 – Exklusivverträge
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.

Der Presserat macht deutlich, dass der Spiegel nicht gegen diese Richtlinie verstoßen hat, da das Angebot, Unterlagen exklusiv zu erhalten, von Wikileaks kam. Der Kodex kann einem Informanten – hier Wikileaks – nicht vorschreiben, dass er sich mit seinem Material an mehrere Redaktionen wenden muss. Dass der Spiegel dieses Angebot – wie auch die anderen Zeitungen im Ausland – angenommen hat, kann man der Zeitschrift nicht vorwerfen. Jede Redaktion, die exklusive Informationen erhalten kann, wird diese auch nutzen, um eine Exklusiv-Geschichte zu veröffentlichen. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass nicht die Redaktion diejenige ist, die einem Informanten die Infos als Exklusivmeldung abkauft und damit ein Informationsmonopol anstrebt.